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Urteil Eigentümerbeschluß
Schlagworte
Eigentümerbeschluß; gerichtliche Geltendmachung; Wohngeldrückstand; Ermächtigung
Leitsatz
Ein vorheriger Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn sämtliche Wohnungseigentümer - mit Ausnahme des Schuldners - einen Miteigentümer auf Zahlung rückständigen Wohngeldes und seines Anteils an einer beschlossenen Sonderumlage in Anspruch nehmen.
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