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Urteil Parabolantenne, kein Anspruch bei vorhandenem Breitbandkabelanschluss
Schlagworte
Parabolantenne, kein Anspruch bei vorhandenem Breitbandkabelanschluss
Leitsatz
Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft haben, auch wenn ein Familienmitglied geistig behindert ist und nur wenig Deutsch versteht, gegen ihren Vermieter keinen Anspruch auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne, wenn sie über den vorhandenen Breitbandkabelanschluß und mit Hilfe einer Zusatzeinrichtung für digitales Fernsehen insgesamt drei türkischsprachige Programme empfangen können.
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