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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 949)

  1. 4 W 158/97 - Verwirkung; Beseitigungsanspruch; Beschwerdewert; Geschäftswert; Streitwert
    Leitsatz: a) Der Anspruch auf Beseitigung baulicher Maßnahmen, die ohne Beteiligung der anderen Wohnungseigentümer durchgeführt wurden, kann verwirkt sein, wenn der geschaffene Zustand rund zehn Jahre hingenommen worden ist. b) Zur Bemessung des Beschwerdewertes eines solchen Beseitigungsanspruchs.
    OLG Karlsruhe
    18.11.1998
  2. 16 S 149/98 - Anfechtung; arglistige Täuschung; Mieterselbstauskunft; Vertragspflichtverletzung; Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Bewußt wahrheitswidrige Angaben in der sog. Mieterselbstauskunft über die Vermögensverhältnisse, die berechtigte Fragen des Vermieters zur Solvenz des Mietinteressenten betreffen, können zur fristlosen Kündigung gem. § 55 a oder zur Anfechtung des Mietvertrags gem. § 123 BGB berechtigen. 2. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kommt nach Überlassung der Wohnung nicht mehr in Betracht.
    LG Wuppertal
    17.11.1998
  3. 63 S 149/98 - Rückgabepflicht gegenüber Zwangsverwalter
    Leitsatz: 1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat bei zwischenzeitlich angeordneter Zwangsverwaltung der Mieter die Räume dem Zwangsverwalter herauszugeben; die Rückgabe der Schlüssel an die Hausverwaltung reicht nicht. 2. Der Mieter schuldet grundsätzlich Nutzungsentschädigung bis zum Eingang der Schlüssel beim Zwangsverwalter, wenn sich nicht aus den besonderen Umständen (hier: Untätigkeit des Zwangsverwalters) etwas anderes ergibt.
    LG Berlin
    17.11.1998
  4. 62 S 205/98 - Beweislast bei Feuchtigkeitsschäden
    Leitsatz: Der Mieter hat bei Feuchtigkeitsschäden nachzuweisen, daß kein Baumangel vorliegt, wobei es grundsätzlich auf die Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses ankommt, nicht jedoch auf aktuelle DIN-Vorschriften.
    LG Berlin
    16.11.1998
  5. II ZR 68/98 - Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltung bei -; Verwaltung, ordnungsgemäße - bei Bruchteilsgemeinschaft
    Leitsatz: a) Besteht an einer Vielzahl von Grundstücken eine Bruchteilsge meinschaft unter denselben Teil habern und werden diese Grund stücke seit Jahrhunderten ge meinschaftlich als Forst verwaltet, dann ist die Frage der Ordnungs gemäßheit der Verwaltung nicht isoliert für die einzelne Parzelle, sondern auf der Grundlage ihrer Einbindung in die als Forst ver waltete Sachgesamtheit zu beant worten. b) In einem solchen Fall kann auch der Tausch von Grundstücken (hier: Bauland gegen Auffor stungsflächen) ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, so daß der einzelne Teilhaber dieser Maßnahme zuzustimmen hat. c) Bildet die Gemeinschaft im We ge ordnungsgemäßer Verwaltung Rückstellungen für zu erwartende Prozeßkosten oder Rücklagen nach dem Forstschädenaus gleichsgesetz, verletzt dies nicht das grundsätzlich gegen seinen Willen nicht entziehbare Recht des Teilhabers auf Auszahlung des durch die Verwaltung erzielten, seinem Anteil entsprechenden Nettoertrages.
    BGH
    16.11.1998
  6. 3 Wx 393/98 - Verwalter; faktischer Verwalter; Entlastung; Beschlußunfähigkeit; Eigentümerversammlung
    Leitsatz: 1. Die Entlastung eines Wohnungseigentümers, der im Einvernehmen mit der Gemeinschaft Verwaltertätigkeit tatsächlich verrichtet hat (faktischer Verwalter), entspricht - wenn auch ein Anspruch auf Entlastung außerhalb einer entsprechenden Vereinbarung in der Regel nicht besteht - bei Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen gleichwohl ordnungsgemäßer Verwaltung und kann daher wirksam beschlossen werden. 2. Ist die Hälfte der Miteigentumsanteile oder mehr gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen, so ist § 25 Abs. 3 WEG nicht anzuwenden mit der Folge, daß bereits die erste Versammlung zur Vermeidung einer bloßen Förmelei in bezug auf deren Beschlußfähigkeit so zu behandeln ist, als ob ihr eine die Beschlußunfähigkeit feststellende Eigentümerversammlung vorausgegangen wäre.
    OLG Düsseldorf
    16.11.1998
  7. 3 Wx 397/97 - Jahresabrechnung; Schlüssigkeit; Gesamtabrechnung; Ungültigkeit
    Leitsatz: Erhebliche Mängel der Jahresabrechnung und der Vermögensübersicht, die es den Wohnungseigentümern unmöglich machen, die rechnerische Schlüssigkeit der Gesamtabrechnung nachzuvollziehen, führen im Anfechtungsverfahren dazu, den Genehmigungsbeschluß insgesamt für ungültig zu erklären.
    OLG Düsseldorf
    16.11.1998
  8. 3 C 2015/98 - Einsichtsrecht; Belegeinsicht; Abrechnungsunterlagen; Betriebskostenabrechnung; Datenschutz; informationelle Selbstbestimmung
    Leitsatz: Der Vermieter kann dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zur Heizkostenabrechnung des Gebäudes nicht aus Gründen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung der weiteren Nutzer im Gebäude verweigern.
    AG Münster
    13.11.1998
  9. V ZR 29/98 - Dingliches Wohnungsrecht; Wiedereinräumung des Besitzes trotz rechtskräftigem Räumungsurteil; Wohnungsrecht, dingliches -; Rechtskraft, Wirkung der -; Räumungsurteil
    Leitsatz: a) Rechtsgrund für ein dingliches Wohnungsrecht ist der schuldrechtli che Vertrag, in dem Verpflichteter und Berechtigter die Bestellung ver einbart haben, nicht ein zusätzlich abgeschlossener Mietvertrag über die von dem dinglichen Recht erfaßte Wohnung. b) Wird das Wohnungsrecht verein barungsgemäß bestellt, ist der zu grunde liegende Schuldvertrag erfüllt und rechtfertigt den Fortbestand der Dienstbarkeit; er stellt kein der Kün digung zugängliches Dauerschuld verhältnis dar und bleibt von der Kündigung eines zusätzlich abge schlossenen Mietvertrages unbe rührt. c) Wird gegen den Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts rechts kräftig auf Räumung erkannt, so er faßt die Wirkung der Rechtskraft nicht die Feststellung, daß ein ding liches Wohnungsrecht nicht oder nicht mehr besteht; der Geltendma chung des Wohnungsrechts durch Verlangen nach Wiedereinräumung des Besitzes steht der Räumungsti tel unter dem Gesichtspunkt der rechtskräftigen Versagung des kon tradiktorischen Gegenteils jedenfalls dann nicht entgegen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse seitdem geändert haben.
    BGH
    13.11.1998
  10. V ZR 379/97 - Formbedürftigkeit, - eines Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufvertrag, - und Form
    Leitsatz: Der Grundsatz, daß bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebil det wird (BGHZ 45, 376), ist unanwendbar, wenn die Parteien anstelle eines aufschiebend be dingt gewollten Vertrages einen unbedingten beurkunden lassen.
    BGH
    13.11.1998