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Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Beseitigungsanspruch; Beschwerdewert; Geschäftswert; Streitwert
Leitsätze
a) Der Anspruch auf Beseitigung baulicher Maßnahmen, die ohne Beteiligung der anderen Wohnungseigentümer durchgeführt wurden, kann verwirkt sein, wenn der geschaffene Zustand rund zehn Jahre hingenommen worden ist.
b) Zur Bemessung des Beschwerdewertes eines solchen Beseitigungsanspruchs.
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