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  1. 67 T 112/91 - Mietverhältnisfortsetzung; Mieteintrittsrecht; Eintrittsrecht; Familienangehöriger; Pflegekind
    Leitsatz: Ein Pflegekind kann nach Versterben der Pflegemutter jedenfalls dann einen Anspruch auf Eintritt in deren Wohnungsmietverhältnis haben, wenn in diesem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, daß das Pflegekind zur Familie der Mieterin gehört.
    LG Berlin
    14.10.1991
  2. 8 U 3562/90 - Zweckentfremdung; Mangel; Mietminderung; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Das Fehlen der Zweckentfremdungsgenehmigung kann als öffentliche Beschränkung der Gebrauchsmöglichkeit nur Ansprüche wegen Mängeln der Mietsache auslösen, nicht aber die Unwirksamkeit des Mietvertrages bewirken. 2. Kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz bei Anmietung einer Wohnung zu Gewerbezwecken in Berlin, weil jedenfalls ein Kaufmann wissen muß, daß eine zweckfremde Nutzung ohne Genehmigung verboten ist. 3. An sich preisgebundener Wohnraum fällt aus der Preisbindung heraus, wenn die Parteien über diese Räume ein Gewerbemietverhältnis begründen.
    KG
    14.10.1991
  3. 24 W 4582/91 - Grundbuchberichtigung; entschädigungslose Enteignung; Vermögensentziehung
    Leitsatz: Aus der Gesamtheit der mit dem Einigungsvertrag getroffenen gesetzlichen Regelungen ist zu entnehmen, daß bei der Beurteilung der Wirksamkeit und Beachtlichkeit früherer Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur entschädigungslosen Enteignung von Vermögenswerten geführt haben, nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze aus dem bisherigen Geltungsbereich des Grundgesetzes herangezogen werden können.
    KG
    14.10.1991
  4. VG 25 A 492.91 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; Gerichtsstand der belegenen Sache
    Leitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten über Bescheide der Treuhandanstalt, durch die die Veräußerung eines Grundstücks nach § 3 a VermG zugelassen wird, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; es gilt der besondere Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO).
    VG Berlin
    11.10.1991
  5. 64 S 95/91 - Betriebskostenerhöhung; Abrechnungszeitraum; Rumpfjahr; Müllbeseitigungskosten; Stromkosten; Kanalbenutzungskosten; Gebäude-Vielschutzversicherung; Hausverwaltungskosten; Betriebskostenvorschüsse; Vorauszahlungen; Nachforderung von Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Die Abrechnung von Betriebskosten nach einem "Rumpfjahr" ist grundsätzlich unzulässig. 2. Die Abrechnung nach einem Rumpfjahr ist auch dann ohne Zustimmung des Mieters nicht zulässig, wenn sie die Anpassung an die in anderen Mietverträgen vereinbarten Abrechnungszeiträume bezweckt. 3. Die Kosten für "BSR-Mülltonne" sind dann nicht umlagefähig, wenn zugleich in dem Mietvertrag vereinbart worden ist, daß der Mieter den gewerblichen Müll auf seine Kosten zu entfernen hat. 4. Zu den Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Räume und Treppenhäuser sowie der technischen Anlagen des Projektes gehören auch die darauf entfallenden Stromkosten. 5. Unter den Kosten der Kanalbenutzung sind nur die Entwässerungskosten zu verstehen. 6. Die Kosten der Gebäude-Vielschutzversicherung umfassen nur die Sachversicherungskosten, nicht dagegen die Kosten der Gebäude-Haftpflichtversicherung. 7. In einem Mietvertrag über Gewerberaum kann auch die Umlage der Kosten der Hausverwaltung vereinbart werden. Die Umlage der Hausverwaltungskosten ist auch dann wirksam, wenn der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten diese Kosten bei weitem nicht abdeckt. 8. Zu niedrig bemessene Vorschußbeträge hindern den Vermieter grundsätzlich nicht an der Nachforderung des durch die Vorschüsse nicht gedeckten Betriebskostenanteils.
    LG Berlin
    11.10.1991
  6. 64 S 230/91 - Kündigung; Stellplatznutzung
    Leitsatz: Sieht ein Mietvertrag die Nutzung einer Fläche als Einstellplätze für Kraftfahrzeuge vor, und wird die Fläche von Untermietern vertragswidrig als Kfz-Werkstätte benutzt, stellt dies einen Grund für die fristlose Kündigung des Haupt-Mietvertrages dar.
    LG Berlin
    11.10.1991
  7. V ZR 127/90 - Vorkaufsrecht; Eintrittsrecht in Umgehungsvereinbarung; Herausgabeanspruch vor Grundbucheintragung
    Leitsatz: a) Vertragsgestaltungen, die zur Umgehung des Vorkaufsrechts ohne formellen Kaufvertrag in ihrer Gesamtheit einem Kaufvertrag nahezu gleichkommen und in die der Vorkaufsberechtigte zur Wahrung seiner Erwerbs- und Abwehrinteressen "eintreten" kann, ohne die vom Verpflichteten ausgehandelten Konditionen der Veräußerung zu beeinträchtigen, können nach Treu und Glauben den Vorkaufsfall auslösen (hier im wesentlichen: unbefristetes, unwiderrufliches Kaufangebot mit Auflassungsvormerkung, unbefristete und unwiderrufliche Veräußerungs- und Belastungsvollmacht unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs und einer Grundschuld mit sofortigem Besitzübergang und Zurechnung aller Lasten und Nutzungen des Kaufobjekts an den "Erstkäufer" gegen Leistung des vorgesehenen Entgelts). b) Der Vorkaufsberechtigte hat nach Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts schon vor seiner Eintragung im Grundbuch einen Herausgabeanspruch gegen den besitzenden Erstkäufer.
    BGH
    11.10.1991
  8. 67 S 272/91 - Beschwerdewert; Aufhebungsklage; Nutzungsverhältnis; Wochenendgrundstück; Erholungsgrundstück; Eintritt des Berechtigten; Prozessführungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert einer Aufhebungsklage, die auf die Beendigung eines unbefristeten Nutzungsverhältnisses über ein Wochenendgrundstück gerichtet ist, bestimmt sich nach dem 25fachen des vereinbarten Jahresentgeltes. 2. Der Berechtigte tritt erst mit Bestandskraft des Aufhebungsbescheides über die Anordnung der staatlichen Verwaltung in ein im Rahmen der staatlichen Verwaltung begründetes Nutzungsverhältnis ein. Vor diesem Zeitpunkt ist er für eine Aufhebungsklage nach § 314 ZGB nicht prozeßführungsbefugt.
    LG Berlin
    10.10.1991
  9. 58 S 133/91 - Maklervertrag; Wohnungsvermittlung; Maklerhonorar; Rückforderungsanspruch; Verjährung
    Leitsatz: 1. Die Vermittlung einer Wohnung ohne Verwendung des in § 5 der Verordnung zur Ermittlung der Entgelte für Wohnungs- und Zimmervermittlung vom 8. Oktober 1956 vorgesehenen besonderen Vertragsmusters ist formwirksam. Dem steht auch nicht die Zweite Preis-freigabeverordnung vom 12. Mai 1982 entgegen (gegen Band GE 1991, 224). 2. Im Einzelfall kann die Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn das verwendete Vertragsformular nur unwesentlich von dem in der Verordnung vorgesehenen Vertragsmuster abweicht. 3. Die am 1. Januar 1991 durch Art. 7 des Verbraucherkreditgesetzes in Kraft getretene Verlängerung der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche des Mieters auf 4 Jahre gilt nicht rückwirkend für solche Ansprüche, deren Verjährungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung bereits abgelaufen war.
    LG Berlin
    10.10.1991
  10. VII ZR 2/91 - Schiedsgutachterklausel; Fertighauslieferungsvertrag
    Leitsatz: In einem Vertrag über die Lieferung eines Fertighauses ist die formularmäßige Vereinbarung einer obligatorischen Schiedsgutachterklausel wegen Verstoß gegen § 9 AGBG unwirksam.
    BGH
    10.10.1991