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Urteil Gerichtszuständigkeit
Schlagworte
Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; Gerichtsstand der belegenen Sache
Leitsatz
Für Rechtsstreitigkeiten über Bescheide der Treuhandanstalt, durch die die Veräußerung eines Grundstücks nach § 3 a VermG zugelassen wird, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; es gilt der besondere Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO).
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