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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 321)

  1. 67 T 138/91 - Wohnungszuweisung; Untervermietung; fortgesetztes Bestandsmietverhältnis; Eigenbedarfskündigung des Untermietverhältnisses; Härte; Räumungsklage; Zuständigkeitsstreitwert
    Leitsatz: 1. Die Untervermietung einer in den neuen Bundesländern gelegenen Wohnung im Ganzen war vor dem 1. September 1990 nichtig, wenn keine Zuweisung zu Gunsten des Untermieters vorlag. 2. Wurde das Mietverhältnis nach dem 31. August 1990 fortgesetzt, wurde es wirksam. 3. Ist der Hauptmieter mit Wohnraum versorgt, liegt regelmäßig keine eine Eigenbedarfskündigung des Untermietverhältnisses vor dem 31. Dezember 1992 rechtfertigende besondere Härte vor. 4. Der Zuständigkeitsstreitwert für die Räumungsklage gegen einen Untermieter beträgt das 36fache des monatlichen Mietzinses.
    LG Berlin
    09.12.1991
  2. 67 T 112/91 - Mietverhältnisfortsetzung; Mieteintrittsrecht; Familienangehöriger
    Leitsatz: 1. Ein vom Mieter wie ein Pflegekind in die Wohnung aufgenommener Dritter ist jedenfalls dann nach dem Ableben des Mieters berechtigt, als Angehöriger in den Mietvertrag einzutreten, wenn vertraglich ver-einbart wurde, daß er zur Familie des Mieters gehört. 2. Bei der Aufnahme eines Familienangehörigen empfiehlt es sich, das Rechtsverhältnis im Innenverhältnis als Untermietverhältnis auszugestalten.
    LG Berlin
    14.10.1991
  3. 67 T 112/91 - Mietverhältnisfortsetzung; Mieteintrittsrecht; Eintrittsrecht; Familienangehöriger; Pflegekind
    Leitsatz: Ein Pflegekind kann nach Versterben der Pflegemutter jedenfalls dann einen Anspruch auf Eintritt in deren Wohnungsmietverhältnis haben, wenn in diesem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, daß das Pflegekind zur Familie der Mieterin gehört.
    LG Berlin
    14.10.1991
  4. 67 S 364/91 - Minderung; Mietminderung; Gegensprechanlage; Türöffner; Divergenzberufung; Mindestbeschwer; Berufungsmindestbeschwer
    Leitsatz: 1. Der Ausfall der Gegensprechanlage und des elektrischen Türöffners berechtigt den Mieter zu einer Minderung um 5 %. 2. Die ohne das Erreichen einer Mindestbeschwer mögliche Divergenzberufung in Wohnraummietsachen ist nur zulässig, wenn das Amtsgericht in einer mietrechtlichen Frage von der obergerichtlichen Rechtsprechung abgewichen ist. 3. Ist in einer Wohnraummietsache die Berufungsmindestbeschwer nicht erreicht, ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung als Divergenzberufung zulässig ist.
    LG Berlin
    01.12.1991
  5. 67 S 350/91 - Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Nachmieter; Kaution; Zurückbehaltungsrecht; Abrechnungspflicht
    Leitsatz: 1. Wenn der Mieter dem Vermieter nach Vertragsbeendigung vorschlägt, Schönheitsreparaturen und Wiederherstellungsarbeiten durch einen Nachmieter zu erbringen, ist dies keine Erfüllungsverweigerung. 2. Die Pflicht des Vermieters, über eine Kaution abzurechnen, umfaßt auch die Pflicht, Ansprüche, deren Sicherung die Kaution dient, in Zahlungsansprüche umzuwandeln, wenn es sich nicht um Zahlungsansprüche handelt. 3. Wandelt der Vermieter derartige Ansprüche nicht in Zahlungsansprüche um, geht er ihrer zwar nicht verlustig, er kann aber nach Ab lauf der Abrechnungspflicht kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution auf diese Ansprüche stützen.
    LG Berlin
    13.12.1991
  6. 67 S 325/90 - Staffelmietvereinbarung; Laufzeit; Teilunwirksamkeit; Teilnichtigkeit
    Leitsatz: Überschreitet eine Staffelmietvereinbarung die gesetzlich zulässige Laufzeit gem. § 10 Abs. 2 MHG, wird sie nur insoweit unwirksam, wie die maximale Laufzeit von 10 Jahren überschritten wird.
    LG Berlin
    15.03.1991
  7. 67 S 314/91 - Mängelhaftung; Schadensersatzanspruch des Mieters; Wasserschaden; Reinigung des Fallrohres
    Leitsatz: Die Haftung eines Vermieters für Schäden, die dem Mieter wegen Ver-letzung der dem Vermieter obliegenden Pflicht zur Reinigung und Wartung eines Fallrohres entstehen, entfällt nicht notwendig dadurch, daß der Mieter eine für den Wasseraustritt nicht bestimmte Zuleitung des Fallrohres verschlossen hat, an der das den Schaden verursachende Wasser sonst ausgetreten wäre.
    LG Berlin
    19.12.1991
  8. 67 S 312/91 - Instandsetzungspflicht des Vermieters; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters; Vorschußzahlung für Selbstbeseitigung von Mängeln
    Leitsatz: 1. Schuldet der Vermieter die Beseitigung von Mängeln, kann er sich nicht darauf berufen, daß die Gefahr bestehe, daß seine Arbeit wegen drohender Verschlechterung alsbald wieder zerstört werden würde, wenn er das Fortdauern dieser Gefahr zu verantworten hat. 2. Der Anspruch des Mieters auf Vorschußzahlung für die Selbstbeseitigung von Mängeln ist nicht verzinslich.
    LG Berlin
    07.11.1991
  9. 67 S 309/90 - Vermieterwechsel; Mieterdarlehen; Mietvorauszahlung; Passivlegitimation
    Leitsatz: Übergang der Verpflichtungen aus einem Mieterdarlehen auf den je-weiligen Vermieter.
    LG Berlin
    07.06.1991
  10. 67 S 272/91 - Beschwerdewert; Aufhebungsklage; Nutzungsverhältnis; Wochenendgrundstück; Erholungsgrundstück; Eintritt des Berechtigten; Prozessführungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert einer Aufhebungsklage, die auf die Beendigung eines unbefristeten Nutzungsverhältnisses über ein Wochenendgrundstück gerichtet ist, bestimmt sich nach dem 25fachen des vereinbarten Jahresentgeltes. 2. Der Berechtigte tritt erst mit Bestandskraft des Aufhebungsbescheides über die Anordnung der staatlichen Verwaltung in ein im Rahmen der staatlichen Verwaltung begründetes Nutzungsverhältnis ein. Vor diesem Zeitpunkt ist er für eine Aufhebungsklage nach § 314 ZGB nicht prozeßführungsbefugt.
    LG Berlin
    10.10.1991