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Urteil Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Entschädigung bei durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommene Grundstücke
Schlagworte
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Entschädigung bei durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommene Grundstücke
Leitsatz
Der Ausschluß der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG für Grundstücke, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 VermG durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
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