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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 772)

  1. 6 C 216/00 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung; preisgebundene und preisfreie geförderte Wohnungen; vertragliche Abrechnungsfrist keine Ausschlußfrist
    Leitsatz: 1. Im Zweiten Förderweg mit Zuschüssen der IBB errichtete Wohnungen sind preisfrei; die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 NMV für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gilt für sie nicht. 2. Im Mietvertrag vereinbarte Abrechnungsfristen stellen keine Ausschlußfristen dar.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    12.10.2000
  2. 49 C 5267/00 - Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; Fehler
    Leitsatz: Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich nicht um einen Fehler i. S. v. § 537 BGB, so daß eine Mietminderung ausscheidet.
    AG Leipzig
    27.09.2000
  3. 201 C 168/00 - Kaution; Bürgschaft; Bürgschaftsurkunde; Rückgabe; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Eine nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist erstellte Betriebskostenabrechnung berechtigt den Vermieter nicht zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der pflichtwidrig nicht ausgekehrten Mietsicherheit.
    AG Köln
    26.09.2000
  4. 4 C 33/00 - Zweckentfremdungsverbot und Mangellage nach dem Wirtschaftsstrafgesetz; Verwirkung eines Rückzahlungsanspruchs
    Leitsatz: 1. Das Bestehen eines Zweckentfremdungsverbots ist kein Indiz für ein geringes Angebot i. S. d. § 5 WiStG. 2. Hat der Mieter jahrelang die Miete rügelos gezahlt, ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen angeblich überhöhter Mieten verwirkt.
    AG Neukölln
    13.09.2000
  5. 5 C 179/00 - Berliner Mietspiegel; Begrenzung der Werte aus der Orientierungshilfe durch Sondermerkmale; moderne Einbauküche
    Leitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal "Einbauküche" aus der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel kann nur höchstens mit dem Wert des Zuschlags für das Sondermerkmal "moderne Einbauküche" berücksichtigt werden.
    AG Schöneberg
    13.09.2000
  6. 6 C 251/00 - Kein überhöhtes Entgelt für Sondernutzung von Straßenland; Straßenüberbauung; Beweislast für Billigkeit öffentlicher Entgelte
    Leitsatz: 1. Für Klagen auf Zahlung von Sondernutzungsentgelt nach dem Berliner Straßengesetz sind die ordentlichen Gerichte zuständig. 2. Ist der Sondernutzungsberechtigte ein Kaufmann, kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die örtliche und sachliche Zuständigkeit des ansonsten unzuständigen Amtsgerichts vereinbart werden. 3. Eine einseitige Entgelterhöhung durch das Land Berlin ist nur im Rahmen des § 315 BGB (Billigkeit) verbindlich; der Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes trägt die Darlegungs- und Beweislast.
    AG Spandau
    04.09.2000
  7. 45 C 353/00 - Betriebskostenabrechnung; Gemischt genutztes Gebäude; Mischnutzung
    Leitsatz: Bei einem gemischt genutzten Gebäude darf der Wohnraummieter nicht mit Kosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung entstehen; eine nicht differenzierende Nebenkostenabrechnung führt nicht zur Fälligkeit der Nachforderungsbeträge.
    AG Düren
    30.08.2000
  8. 3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; Kröll
    Leitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.
    AG Görlitz
    29.08.2000
  9. 451 C 6541/99 - Heilung; Zahlungsverzug; ordentliche Kündigung
    Leitsatz: Eine wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch Zahlungsverzug erklärte ordentliche Kündigung wird nicht unwirksam durch Leistung des rückständigen Betrags.
    AG Kassel
    25.08.2000
  10. 508 C 653/98 - Modernisierungszuschlag; Fenster; Einbau; Energieeinsparung; VDI
    Leitsatz: Der Einbau von isolierverglasten Fenstern als solcher rechtfertigt keine Mieterhöhung nach § 3 MHG.
    AG Hamburg-Blankenese
    16.08.2000