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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 490 von 772)
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6 C 216/00 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung; preisgebundene und preisfreie geförderte Wohnungen; vertragliche Abrechnungsfrist keine AusschlußfristLeitsatz: 1. Im Zweiten Förderweg mit Zuschüssen der IBB errichtete Wohnungen sind preisfrei; die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 NMV für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gilt für sie nicht. 2. Im Mietvertrag vereinbarte Abrechnungsfristen stellen keine Ausschlußfristen dar.AG Tempelhof-Kreuzberg12.10.2000
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49 C 5267/00 - Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; FehlerLeitsatz: Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich nicht um einen Fehler i. S. v. § 537 BGB, so daß eine Mietminderung ausscheidet.AG Leipzig27.09.2000
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201 C 168/00 - Kaution; Bürgschaft; Bürgschaftsurkunde; Rückgabe; ZurückbehaltungsrechtLeitsatz: Eine nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist erstellte Betriebskostenabrechnung berechtigt den Vermieter nicht zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an der pflichtwidrig nicht ausgekehrten Mietsicherheit.AG Köln26.09.2000
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4 C 33/00 - Zweckentfremdungsverbot und Mangellage nach dem Wirtschaftsstrafgesetz; Verwirkung eines RückzahlungsanspruchsLeitsatz: 1. Das Bestehen eines Zweckentfremdungsverbots ist kein Indiz für ein geringes Angebot i. S. d. § 5 WiStG. 2. Hat der Mieter jahrelang die Miete rügelos gezahlt, ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen angeblich überhöhter Mieten verwirkt.AG Neukölln13.09.2000
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5 C 179/00 - Berliner Mietspiegel; Begrenzung der Werte aus der Orientierungshilfe durch Sondermerkmale; moderne EinbaukücheLeitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal "Einbauküche" aus der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel kann nur höchstens mit dem Wert des Zuschlags für das Sondermerkmal "moderne Einbauküche" berücksichtigt werden.AG Schöneberg13.09.2000
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6 C 251/00 - Kein überhöhtes Entgelt für Sondernutzung von Straßenland; Straßenüberbauung; Beweislast für Billigkeit öffentlicher EntgelteLeitsatz: 1. Für Klagen auf Zahlung von Sondernutzungsentgelt nach dem Berliner Straßengesetz sind die ordentlichen Gerichte zuständig. 2. Ist der Sondernutzungsberechtigte ein Kaufmann, kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die örtliche und sachliche Zuständigkeit des ansonsten unzuständigen Amtsgerichts vereinbart werden. 3. Eine einseitige Entgelterhöhung durch das Land Berlin ist nur im Rahmen des § 315 BGB (Billigkeit) verbindlich; der Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes trägt die Darlegungs- und Beweislast.AG Spandau04.09.2000
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45 C 353/00 - Betriebskostenabrechnung; Gemischt genutztes Gebäude; MischnutzungLeitsatz: Bei einem gemischt genutzten Gebäude darf der Wohnraummieter nicht mit Kosten belastet werden, die durch die gewerbliche Nutzung entstehen; eine nicht differenzierende Nebenkostenabrechnung führt nicht zur Fälligkeit der Nachforderungsbeträge.AG Düren30.08.2000
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3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; KröllLeitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.AG Görlitz29.08.2000
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451 C 6541/99 - Heilung; Zahlungsverzug; ordentliche KündigungLeitsatz: Eine wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch Zahlungsverzug erklärte ordentliche Kündigung wird nicht unwirksam durch Leistung des rückständigen Betrags.AG Kassel25.08.2000
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508 C 653/98 - Modernisierungszuschlag; Fenster; Einbau; Energieeinsparung; VDILeitsatz: Der Einbau von isolierverglasten Fenstern als solcher rechtfertigt keine Mieterhöhung nach § 3 MHG.AG Hamburg-Blankenese16.08.2000