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Suchergebnis Urteilssuche (491 - 500 von 772)

  1. 214 C 207/00 - Reparaturkosten; Instandhaltungskosten; Heizungsanlage; Umlage; Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Vom Wärmelieferanten dem Vermieter in Rechnung gestellte Kosten darf der Vermieter mit der Heizkostenabrechnung auf den Mieter nur insoweit umlegen, als er von ihm selbst zu tragende Instandhaltungs- und Reparaturkosten herausrechnet.
    AG Köln
    16.08.2000
  2. 4 C 21/00 - Kein Summierungseffekt bei unwirksamer Quotenhaftungsklausel mit Schönheitsreparaturen-Verpflichtung
    Leitsatz: Eine unwirksame Quotenhaftungsklausel über Abgeltung von 100 % für Schönheitsreparaturen führt nicht dazu, daß die an anderer Stelle des Mietvertrages vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam ist.
    AG Spandau
    16.08.2000
  3. 3 a C 294/00 - Schadensersatz; Betriebskostenvorauszahlung; Täuschung; Aufrechnung; Nachzahlung; Betriebskosten
    Leitsatz: Sind bei Abschluß des Vertrages die Betriebskostenvorschüsse bewußt zu niedrig angesetzt worden, und konnte und mußte der Vermieter erkennen, daß der Umstand für den Mieter von wesentlicher Bedeutung ist, ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Der Mieter kann diesen Schadensersatzanspruch gegen eine Nachzahlungsforderung aus der Betriebskostenabrechnung aufrechnen.
    AG Spandau
    04.08.2000
  4. 48 C 299/99 - Beweislast und Mietminderung bei "schwarzer Wohnung"; Mangel; Schwärzung; Fogging; Verschwärzung; Instandsetzungspflicht
    Leitsatz: Der Vermieter ist zur Instandsetzung nach Schäden wegen Verschwärzung einer Wohnung verpflichtet, wenn er Baumängel als Ursache hiefür nicht ausräumen kann.
    AG Hamburg
    01.08.2000
  5. 20 C 261/00 - Kappungsgrenze nach der Bruttomiete
    Leitsatz: 1. Das vom Voreigentümer erklärte Mieterhöhungsverlangen wirkt für den Erwerber. 2. Bei einer Bruttomiete ist die Kappungsgrenze aus der Gesamtmiete einschließlich des Betriebskostenanteils zu berechnen. 3. Fehlerhafte Angaben in überflüssigen Informationen bringen Mieterhöhungsverlangen nicht zu Fall.
    AG Wedding
    28.07.2000
  6. 2 C 94/99 - Fristlose Kündigung gegenüber querulatorischem Mieter; Bedrohung des Vermieters
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung ist nach § 554 a BGB zulässig, wenn der Mieter nicht bereit ist, ein Mindestmaß an Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung einzuhalten, sondern uneinsichtig rechtskräftige Urteile ignoriert und in unangemessenem Ton Forderungen aufstellt.
    AG Mitte
    27.07.2000
  7. 102 C 61/00 - Grenzen der Sittenwidrigkeit und Mietpreisüberhöhung; Wucher; Zwangslage; Unerfahrenheit; Mangellage; geringes Angebot; Wirtschaftsstrafgesetz; Mietpreisüberschreitung; Beweislastverteilung
    Leitsatz: 1. Sittenwidrigkeit einer Mietzinsvereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB kommt jedenfalls nicht in Betracht, soweit die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 100 % überschritten wird (gegen AG Tiergarten GE 2000, 347: 50 %). 2. Mietwucher nach § 138 Abs. 2 BGB setzt die Darlegung einer Zwangslage durch den Mieter voraus. 3. Für eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG hat bei Abschluß eines Mietvertrages im Oktober 1998 der Mieter die Ausnutzung eines geringen Angebotes durch den Vermieter darzulegen und zu beweisen.
    AG Schöneberg
    26.07.2000
  8. 2 a C 391/00 - Zustimmung der Bewilligungsstelle vor Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen; Modernisierungsduldung
    Leitsatz: Der Mieter einer preisgebundenen Neubauwohnung ist zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, wenn bei der Ankündigung des Vermieters eine Zustimmung der Bewilligungsstelle nicht vorliegt.
    AG Spandau
    25.07.2000
  9. 17 C 88/00 - Zulässige Schweinehaltung in der Mietwohnung; Tierhaltung
    Leitsatz: Der Mieter ist berechtigt, ein Schwein in der Mietwohnung zu halten, wenn es seit zwei Monaten im Treppenhaus nicht mehr nach Schwein stinkt.
    AG Köpenick
    13.07.2000
  10. 19 C 644/99 - Keine Minderung wegen Kinderlärms und Belästigungen *
    Leitsatz: Der Mieter muß grundsätzlich Lärm und andere Belästigungen durch einen Kinderspielplatz hinnehmen, der bei Vertragsschluß schon vorhanden war, selbst wenn dieser später erweitert wird.
    AG Wedding
    26.06.2000