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62 S 161/00 - Unwirksame Schönheitsreparaturen-Quotenklausel von 100 %Leitsatz: Ist im Mietvertrag eine Quotenhaftungsklausel über Schönheitsreparaturen vereinbart, die eine Abgeltung von 100 % vorsieht, ist die gesamte Klausel unwirksam (Abgrenzung zu LG Berlin GE 1995, 1083; LG Stuttgart WuM 1994, 462).LG Berlin26.10.2000
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62 S 163/00 - Kürzungsbeträge bei Modernisierung mit öffentlichen Mitteln vor VertragsabschlußLeitsatz: Kürzungsbeträge für öffentliche Fördermittel sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Vermieter im laufenden Mietverhältnis mit öffentlichen Mitteln modernisiert hat, nicht aber bei Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung.LG Berlin27.11.2000
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62 S 206/00 - Schönheitsreparaturen; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Übergabe einer unrenovierten Wohnung; Schönheitsreparaturen bei BedarfLeitsatz: Bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung ist eine die Schönheitsreparaturen dem Mieter überbürdende Klausel, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich ausführen muß, unwirksam.LG Berlin14.12.2000
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62 S 234/00 - Verkehrslärm in der Großstadt als Mangel; Beweislast für LärmLeitsatz: 1. Die übliche Zunahme von Verkehr in einer Großstadt und die daraus folgende Lärmbelastung stellt keinen Mangel der Mietsache dar. 2. Anders kann es sein, wenn aus einer ruhigen Nebenstraße eine Durchgangsstraße geworden ist; dies ist vom Mieter substantiiert darzulegen.LG Berlin12.10.2000
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62 S 261/00 - Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenze bei höheren laufenden Aufwendungen; überhöhte Miete; Wuchermiete; Umfang der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung für ÜberschreitungLeitsatz: Der Vermieter kann sich auf laufende Aufwendungen (Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete bis zu 50 %) nach § 5 WiStG grundsätzlich nur berufen, wenn er eine Wirtschaftlichkeitsberechnung i. S. d. § 2 II. BV aufstellt; das gilt nicht, wenn sich schon aus einer oder mehreren Positionen ergibt, daß die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird.LG Berlin28.09.2000
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62 S 277/99 - Unwirksame Staffelmietvereinbarung und MieterhöhungsverlangenLeitsatz: 1. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung nach § 2 MHG aus. 2. Ausgangsmiete für die Berechnung der Mieterhöhung ist bei Mitteln der IBB (früher: WBK) von gefördertem Wohnraum die vereinbarte Nettokaltmiete und nicht die um den Aufwendungszuschuß gekürzte Einstiegsmiete.LG Berlin13.03.2000
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62 S 290/00 - Gutachterkosten; vorprozessuales Privatgutachten; Schadensumfang bei SchönheitsreparaturenLeitsatz: Zum Schadensersatzanspruch wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen gehören auch die Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens eines vereidigten Sachverständigen.LG Berlin18.12.2000
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62 S 295/00 - Vorwegabzug in Betriebskostenabrechnung; ergänzende Angaben im Rechtsstreit; Zusicherung der Betriebskostenhöhe; Schadensersatz bei unrichtigen Angaben über Betriebskosten bei VertragsschlußLeitsatz: 1. Der Vermieter kann fehlende Angaben in einer Betriebskostenabrechnung über den Vorwegabzug bei gewerblicher Nutzung auch während des Rechtsstreits nachholen, ohne daß die Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung davon berührt wäre. 2. Angaben des Vermieters beim Vertragsschluß über die Höhe der Betriebskosten sind im Zweifel keine verbindliche vertragliche Zusicherung. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen bei Vertragsabschluß zu gering angegebener Betriebskostenvorschüsse kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darlegt, daß er eine vergleichbare Wohnung zu einem insgesamt niedrigeren Mietzins gefunden hätte.LG Berlin30.11.2000
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62 S 305/00 - Betriebskostenabrechnung; Wirtschafts- und Verwaltungseinheit; Vorwegabzug bei GewerbeLeitsatz: Eine Verwaltungseinheit im Sinne der Rechtsprechung (OLG Koblenz GE 1990, 605) liegt nicht vor, wenn Alt- und Neubau zusammengefaßt werden.LG Berlin04.12.2000
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62 S 306/00 - Ermittlung der Entschädigung für Mietereinbauten bei öffentlich geförderter Mietermodernisierung bei vorzeitigem VertragsendeLeitsatz: Die Kammer bestätigt ihre ständige Rechtsprechung, wonach der Mieter bei einem vorzeitigen Vertragsende eine Entschädigung für Mietermodernisierung nur für die Gesamtbaukosten nach Abzug der öffentlichen Zuschüsse verlangen kann (gegen 61. Kammer MM 1997, 321; 64. Kammer MM 1997, 322; 65. Kammer MM 2000, 135; 67. Kammer GE 1996, 259).LG Berlin02.11.2000