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Urteil Unwirksame Staffelmietvereinbarung und Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Unwirksame Staffelmietvereinbarung und Mieterhöhungsverlangen

Leitsätze

1. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung nach § 2 MHG aus. 2. Ausgangsmiete für die Berechnung der Mieterhöhung ist bei Mitteln der IBB (früher: WBK) von gefördertem Wohnraum die vereinbarte Nettokaltmiete und nicht die um den Aufwendungszuschuß gekürzte Einstiegsmiete.

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