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Urteil Kürzungsbeträge bei Modernisierung mit öffentlichen Mitteln vor Vertragsabschluß
Schlagworte
Kürzungsbeträge bei Modernisierung mit öffentlichen Mitteln vor Vertragsabschluß
Leitsatz
Kürzungsbeträge für öffentliche Fördermittel sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nur dann zu berücksichtigen, wenn der Vermieter im laufenden Mietverhältnis mit öffentlichen Mitteln modernisiert hat, nicht aber bei Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung.
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