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Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 772)

  1. 13 U 66/99 - Umbau; Endrenovierung; Kosten; Erstattung, Schönheitsreparaturen; Nutzlosigkeit
    Leitsatz: Der Vermieter hat einen Anspruch auf Erstattung ersparter bzw. nutzlos aufgewandter Kosten für die Endrenovierung, wenn der Mieter, obwohl ihm der Vermieter angezeigt hat, daß eine Endrenovierung infolge Umbaus überflüssig ist, dennoch Schönheitsreparaturleistungen erbringt.
    OLG Oldenburg
    14.01.2000
  2. 3 U 75/99 - Unterschriftserfordernis bei Vermietermehrheit; Schriftform
    Leitsatz: Schließen zwei Vermieter, die beide im Eingangstext des schriftlichen Vertrages als Vermieter bezeichnet werden, einen Immobilienmietvertrag ab, unterschreibt aber nur einer von ihnen die Vertragsurkunde, so ist die gemäß § 566 BGB erforderliche Schriftform jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Vollmacht des Unterzeichners nicht aus objektiven außerhalb der Urkunde liegenden Umständen hervorgeht.
    OLG Rostock
    25.09.2000
  3. 3 U 83/98 - Aufheizung; Sachmangel; Mietmangel; Mangel; Mietminderung; Hitze; Innentemperatur
    Leitsatz: 1. Die Räume einer Arztpraxis sind mit einem Sachmangel behaftet, wenn die Innentemperatur der Arbeitsräume 26° C (bei einer Außentemperatur von 32° C) übersteigt oder nicht gewährleistet ist, daß bei höheren Außentemperaturen die Innentemperatur mindestens 6° C niedriger ist. 2. Der Mieter trägt nicht vorwerfbar zur Aufheizung bei, wenn er die Fenster nachts geschlossen hält, ohne der Aufheizung tagsüber entgegenzuwirken, um nicht des Versicherungsschutzes verlustig zu gehen.
    OLG Rostock
    29.12.2000
  4. 2 W 112/00 - Aufteilung; Wohngrundstück; Begründung; Miteigentum; baurechtlicher Genehmigungsvorbehalt; Umgehungsgeschäft
    Leitsatz: Die Aufteilung eines Wohngrundstücks nach § 1010 BGB (statt nach WEG) unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt nach § 22 BauGB und stellt auch kein verbotenes Umgehungsgeschäft dar.
    OLG Schleswig
    25.05.2000
  5. 2 W 140/99 - bauliche Veränderung; rechtswidrig; Rechtsnachfolger; Duldung; Rückbau; Rückbaumaßnahmen; Zumutbarkeit
    Leitsatz: 1. Die Rechtsnachfolgerin eines Wohnungseigentümers, der rechtswidrige bauliche Veränderungen vorgenommen hat, haftet nur auf Duldung ihrer Beseitigung. 2. Die Kosten der Beseitigung trägt in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft. 3. Zur Unzumutbarkeit von Rückbaumaßnahmen.
    OLG Schleswig
    20.03.2000
  6. 2 W 57/99 - Beschluß; Mehrhausanlage; Verwaltungseinheit; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Über eine bauliche Veränderung an der "Verwaltungseinheit" einer Mehrhausanlage können die Eigentümer dieser Verwaltungseinheit ohne Ermächtigung in der Teilungserklärung nicht mit bindender Wirkung für die Miteigentümer anderer "Verwaltungseinheiten" beschließen. Ein solcher Beschluß ist gegenüber diesen Miteigentümern nichtig.
    OLG Schleswig
    08.03.2000
  7. 2 W 7/00 - Ladengeschäft; Teilungserklärung; Eisdiele; Nutzungsart; Zweckbestimmung
    Leitsatz: Die in der Teilungserklärung festgelegte Nutzungsart "Ladengeschäft" läßt den Betrieb einer Eisdiele nicht zu.
    OLG Schleswig
    29.03.2000
  8. 4 U 146/99 - Mehrwertsteuer auch für Betriebskosten
    Leitsatz: Hat der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert, und ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses zuzüglich Mehrwertsteuer vertraglich verpflichtet, gilt dies auch für Betriebskosten, soweit der Vermieter dafür Mehrwertsteuer zu entrichten hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Schleswig
    17.11.2000
  9. 3 W 184/00 - Verwalter; Betretensrecht; Betretungsrecht; Unverletzlichkeit; Wohnung; Instandhaltung; Kontrolle
    Leitsatz: 1. Eine Regelung, die dem Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gestattet, ohne sachlichen Grund eine Wohnung zu betreten, ist auch dann mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung unvereinbar, wenn das Betretungsrecht zeitlich auf zwei Termine pro Jahr beschränkt ist. 2. Die bloße Kontrolle, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, stellt keinen sachlichen Grund für ein Betretungsrecht des Verwalters dar.
    OLG Zweibrücken
    24.11.2000
  10. OVG 2 A 5.95 - Normenkontrollverfahren; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Berlin-Rummelsburger Bucht; erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten; Prognosen; Brachflächen; Erforderlichkeit der Maßnahme; Subsidiarität; zügige Durchführung; Finanzierung; Abwägungsgebot; nachträgliche Änderungen
    Leitsatz: 1. Im Normenkontrollverfahren gegen eine Entwicklungsverordnung kommt es für deren Wirksamkeit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihres Erlasses an. 2. Der Anfang der 90er Jahre mit den strukturellen Veränderungen im Land Berlin (Wiedervereinigung, Hauptstadtfunktion, Regierungsumzug) zu erwartende erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten erforderte eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auch an dem verkehrsgünstig und am Wasser gelegenen, ehemals überwiegend industriell und gewerblich genutzten, nunmehr teilweise brachliegenden und untergenutzten Bereich um die Rummelsburger Bucht. 3. Für die hinsichtlich des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten anzustellenden Prognosen durften die Erhebungen und Feststellungen in dem parallel laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das vereinigte Berlin zugrunde gelegt werden. 4. Sind der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten und auch die Frage der zügigen Durchführung, insbesondere der Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme im Zeitpunkt der Festsetzung mit sachgerechten Feststellungen und Erwägungen bejaht worden, dann wird die Entwicklungsverordnung nicht deshalb unwirksam, weil sich nachträglich die Situation auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt ändert oder die Weiterfinanzierung nicht mehr hinreichend gewährleistet ist. 5. Kann die Entwicklungsmaßnahme nicht mehr zügig oder gar nicht mehr weitergeführt werden, dann wird die Frage der Aufhebung der Entwicklungsverordnung (§ 169 Abs. 1 Nr. 8, § 162 BauGB) zu prüfen sein; unter diesen Umständen kann in besonderen Einzelfällen im Hinblick auf Artikel 14 Abs. 1 GG auch die (erleichterte) Erteilung von Genehmigungen nach § 169 Abs. 1 Nr. 3, §§ 144, 145 BauGB in Betracht kommen.
    OVG Berlin
    13.07.2000