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Urteil Mehrwertsteuer auch für Betriebskosten


Schlagworte

Mehrwertsteuer auch für Betriebskosten

Leitsatz

Hat der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert, und ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses zuzüglich Mehrwertsteuer vertraglich verpflichtet, gilt dies auch für Betriebskosten, soweit der Vermieter dafür Mehrwertsteuer zu entrichten hatte.

(Leitsatz der Redaktion)

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