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Urteil Mehrwertsteuer auch für Betriebskosten
Schlagworte
Mehrwertsteuer auch für Betriebskosten
Leitsatz
Hat der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages für die Mehrwertsteuer optiert, und ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses zuzüglich Mehrwertsteuer vertraglich verpflichtet, gilt dies auch für Betriebskosten, soweit der Vermieter dafür Mehrwertsteuer zu entrichten hatte.
(Leitsatz der Redaktion)
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