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Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 772)

  1. 63 S 528/99 - Anspruch des Vermieters auf laufende Schönheitsreparaturen; Vorschußanspruch; Wohnungszustand während der Mietzeit
    Leitsatz: 1. Bei Verzug des Mieters mit laufenden Schönheitsreparaturen ist der Vermieter berechtigt, einen Vorschuß in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zu verlangen. 2. Der Mieter schuldet im Rahmen von laufenden Schönheitsreparaturen nicht ständig eine frisch renovierte Wohnung, so daß bei leicht gelblichen Flecken oder einer starken Abnutzung an einer Stelle der Vermieter keine Malerarbeiten verlangen kann.
    LG Berlin
    12.09.2000
  2. 62 S 150/00 - Verletzung von Auflagen im Wohnberechtigungsschein; positive Vertragsverletzung; eigenmächtiger Mieter trägt Fehlbelegungsabgabe
    Leitsatz: Der Mieter einer preisgebundenen Wohnung, der diese mit anderen als im Wohnberechtigungsschein angegebenen Personen bezogen hat, schuldet aus positiver Vertragsverletzung dem Vermieter Erstattung der vom Wohnungsamt festgesetzten Fehlbelegungsabgabe.
    LG Berlin
    11.09.2000
  3. 62 S 150/00 - Verletzung von Auflagen im Wohnberechtigungsschein; positive Vertragsverletzung; eigenmächtiger Mieter trägt Fehlbelegungsabgabe
    Leitsatz: Der Mieter einer preisgebundenen Wohnung, der diese mit anderen als im Wohnberechtigungsschein angegebenen Personen bezogen hat, schuldet aus positiver Vertragsverletzung dem Vermieter Erstattung der vom Wohnungsamt festgesetzten Fehlbelegungsabgabe.
    LG Berlin
    11.09.2000
  4. 63 S 562/99 - Betriebskostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung; Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Eine Heizkostenabrechnung muß vom Vermieter stammen und an den Mieter gerichtet sein.
    LG Berlin
    08.09.2000
  5. 62 S 108/00 - Verwirkung des Sonderkündigungsrechts wegen Nichtgewährung des Gebrauchs; Mangel der Mietsache; vorbehaltenes Kündigungsrecht
    Leitsatz: 1. Das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 542 BGB ist verwirkt, wenn es erst mehr als zwei Monate nach Ablauf der Frist zur Mängelbeseitigung ausgeübt wird. 2. Das gilt auch dann, wenn der Mieter sich das Kündigungsrecht vorbehalten hat.
    LG Berlin
    28.08.2000
  6. 64 T 58/00 - Zwangsgeld gegen Mieter wegen unterbliebener Anlage eines Mietkautionskontos
    Leitsatz: Verstößt der Mieter gegen die rechtskräftig festgestellte Verpflichtung zur Einrichtung und Verpfändung eines Kautionskontos zugunsten des Vermieters, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
    LG Berlin
    25.08.2000
  7. 61 T 23/00 - Verweigerung der Zahlung der Mietkaution als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Auch bei einem Wohnraummietverhältnis kann die hartnäckige Verweigerung der Zahlung der Mietkaution einen Grund zur fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB darstellen.
    LG Berlin
    24.08.2000
  8. 2 S 190/99 - Mietänderungsvertrag; Haustürgeschäft; Widerruf; Beweislast; geschäftsmäßig; Verwirkung; Mietherabsetzung
    Leitsatz: 1. Das Haustürwiderrufsgesetz findet auch Anwendung auf Mietänderungsverträge, die eine Mietherabsetzung beinhalten, insbesondere, wenn zugleich eine Vertragsbefristung eingeführt wird, die zu einem Ausschluß des ordentlichen Kündigungsrechtes führt. 2. Dem Vermieter obliegt die Beweislast dafür, daß er nicht geschäftsmäßig i. S. d. HaustürWG gehandelt hat. 3. Das Widerrufsrecht des Mieters ist nicht bereits deswegen verwirkt, weil der Widerruf 17 Monate nach Vertragsänderung und fünf Monate nach dem Auszug aus der Mietwohnung erfolgt.
    LG Görlitz
    23.08.2000
  9. 11 O 624/99 - Umstellung auf Fernwärme als Modernisierung; Mieterhöhung nach Restitution für davor getätigte Baumaßnahmen
    Leitsatz: 1. Die Umstellung einer Koksheizung auf Fernwärme ist eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 3 MHG. 2. Nach der Rückübertragung kann auch der Berechtigte (Alteigentümer) eine Mieterhöhung für vom Verfügungsberechtigten vorgenommene Modernisierungsmaßnahmen verlangen.
    LG Berlin
    09.08.2000
  10. 2 S 4/00 - Abnutzung; Teppichboden; Gebrauchsspuren; Endreinigung; Beweislast; übermäßige Abnutzung
    Leitsatz: Die Beweislast für die übermäßige Abnutzung der Mietsache nach Mietvertragsende trägt der Vermieter.
    LG Görlitz
    09.08.2000