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Urteil Verweigerung der Zahlung der Mietkaution als Kündigungsgrund
Schlagworte
Verweigerung der Zahlung der Mietkaution als Kündigungsgrund
Leitsatz
Auch bei einem Wohnraummietverhältnis kann die hartnäckige Verweigerung der Zahlung der Mietkaution einen Grund zur fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB darstellen.
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