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Urteil Verweigerung der Zahlung der Mietkaution als Kündigungsgrund


Schlagworte

Verweigerung der Zahlung der Mietkaution als Kündigungsgrund

Leitsatz

Auch bei einem Wohnraummietverhältnis kann die hartnäckige Verweigerung der Zahlung der Mietkaution einen Grund zur fristlosen Kündigung nach § 554 a BGB darstellen.

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