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  1. BVerwG 3 C 39.05 - Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP-Kreisgericht; Parteirichter; Untersuchungs- und Schlichtungsausschuß der NSDAP; USchlA; NSDAP-Kreisleitung; Kreisamtsleiter; Innehabung von Parteifunktionen; Unwürdigkeit; Entnazifizierung; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausgleichsleistung; Ausschluß; Anspruchsausschluß; Ausschlußtatbestand
    Leitsatz: Die ehrenamtliche Tätigkeit als NSDAP-Kreisrichter sowie als Leiter nachgeordneter Ämter in einer NSDAP-Kreisleitung rechtfertigt für sich allein noch nicht den Schluß auf ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG. Aus der Zuordnung von Inhabern dieser Funktionen in die Kategorie der Hauptschuldigen nach der Kontrollratsdirektive Nr. 38 kann keine Vermutung dafür entnommen werden, daß der Betroffene auch gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat.
    BVerwG
    19.10.2006
  2. BVerwG 3 C 35.05 - Ausgleichsleistung; Ausgleichsleistung für einen Unternehmensanteil; Kommanditgesellschaft; Bemessungsgrundlage; Aufteilung der Bemessungsgrundlage; Nennbetrag; Gesamtnennbetrag; Kommanditeinlage; Gewinnkonto; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Eigenkapital; Fremdverbindlichkeiten
    Leitsatz: Die Regelung des § 2 Abs. 6 AusglLeistG über die Bemessung der Ausgleichsleistung für Rechte, die einen Anteil am Kapital eines Unternehmens vermitteln, gilt auch für die Beteiligung an Personengesellschaften. Bei der Ermittlung der „Nennbeträge" nach § 2 Abs. 6 AusglLeistG sind die Gewinnkonten von Kommanditisten jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie in die Berechnung des als Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Einheitswertes oder Ersatzeinheitswertes eingeflossen sind.
    BVerwG
    19.10.2006
  3. BVerwG 8 B 21.06 - Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Widerspruchsverfahren; Entscheidung der Widerspruchsbehörde über verspäteten Widerspruch; Beteiligung der verfügungsberechtigten Gemeinde
    Leitsatz: Der Befugnis der Widerspruchsbehörde, auch im Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz über einen unheilbar verspäteten Widerspruch in der Sache zu entscheiden und damit den Klageweg zu eröffnen, steht eine Beteiligung der verfügungsberechtigten Gemeinde nicht entgegen.
    BVerwG
    12.10.2006
  4. BVerwG 8 C 23.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Wohngrundstück
    Leitsatz: Wohngrundstücke, die an ein Volkseigenes Gut (VEG) der DDR verpachtet waren, das die Mieten vereinnahmte, haben auch dann keiner Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG unterlegen, wenn das VEG sie in heruntergewirtschaftetem Zustand den Eigentümern zurückgeben wollte (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
    BVerwG
    10.10.2006
  5. BVerwG 4 B 64.06 - Forstwirtschaft; Holz; Holzeinschlag; Verarbeitung
    Leitsatz: Zur forstwirtschaftlichen Betätigung können auch Arbeiten gehören, die sich an den Holzeinschlag anschließen.
    BVerwG
    04.10.2006
  6. BVerwG 4 BN 26.06 - Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; „ungefragte“ Fehlersuche
    Leitsatz: Ob die Voraussetzungen des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB gegeben sind, unterliegt uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle. Die Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht „gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, stellt keinen Rechtssatz dar, sondern umschreibt eine Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (im Anschluss an Urteil vom 17. April 2002 ‑ BVerwG 9 CN 1.01 ‑ BVerwGE 116, 188 <196 f.>).
    BVerwG
    04.10.2006
  7. BVerwG 8 B 39.06 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Wiedergutmachung durch Inbesitznahme des entzogenen Vermögenswertes
    Leitsatz: Allein die tatsächliche Inbesitznahme eines in § 1 Abs. 1 des Thüringer Wiedergutmachungsgesetzes vom 14. September 1945 aufgeführten Vermögenswertes durch den früheren Eigentümer stellt keine dauerhafte und nachhaltige Wiedergutmachung dar, die die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 VermG ausschließt.
    BVerwG
    30.09.2006
  8. BVerwG 3 C 37.05 - Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigung; Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verfügung; Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung
    Leitsatz: Der Vorrang der vermögensrechtlichen gegenüber der vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung an einem Vermögenswert (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG) setzt sich nach der Veräußerung des Vermögenswertes durch einen nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten an den dadurch entstandenen konkurrierenden Erlösauskehransprüchen aus § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG und § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG fort.
    BVerwG
    27.09.2006
  9. BVerwG 9 B 2.06 - Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung; beitragsfähiger Aufwand; Selbstkostenpreis; Entgeltanteil; Gewinnzuschlag; Regiekostenaufschlag; Unternehmerwagnis; Gewinnerzielung; öffentliches Preisrecht; Selbstverwaltungsgarantie; Kernbereich; Organisationshoheit; Verfahrensfehler; absoluter Revisionsgrund; gesetzlicher Richter; unterbliebene Vorlage; Großer Senat; Abweichung; Divergenz
    Leitsatz: 1. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in ihrer Ausprägung als Organisationshoheit der Gemeinde wird nicht verletzt, wenn es nach der maßgeblichen Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht (hier: der §§ 107 ff. GO NRW und § 8 Abs. 4 Satz 5 KAG NRW) einer Gemeinde nicht gestattet ist, in einem Entsorgungsvertrag mit einer von ihr mehrheitlich beherrschten nichtwirtschaftlichen kommunalen Einrichtung (Stadtwerke AG) über die Durchführung der Aufgabe der Straßenentwässerung als Entgeltanteil einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag zu vereinbaren und diesen im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen als beitragsfähigen Aufwand auf die Abgabenschuldner abzuwälzen. 2. Die Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat eines Oberverwaltungsgerichts kann einen im Rahmen der Zulassung der Revision rügefähigen Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellen. 3. Ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat des Oberverwaltungsgerichts wegen Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 und 3 VwGO) setzt voraus, daß es sich um eine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung ein und derselben Norm des Landesrechts handelt.
    BVerwG
    14.09.2006
  10. BVerwG 7 C 19.05 - Grundstücksbelastungen; Aufbaugrundschuld; Bestellung durch staatlichen Verwalter und Miterben
    Leitsatz: Haben vor Herausgabe der Hinweise vom 15. September 1970 zur Durchführung der Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 an der Bestellung einer Aufbaugrundschuld neben dem für einzelne Erbanteile eingesetzten staatlichen Verwalter auch in der DDR lebende Miterben mitgewirkt, ist § 18 Abs. 2 Satz 1 VermG auf diese Aufbaugrundschulden regelmäßig nicht anwendbar.
    BVerwG
    31.08.2006