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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Wiedergutmachung durch Inbesitznahme des entzogenen Vermögenswertes
Leitsatz
Allein die tatsächliche Inbesitznahme eines in § 1 Abs. 1 des Thüringer Wiedergutmachungsgesetzes vom 14. September 1945 aufgeführten Vermögenswertes durch den früheren Eigentümer stellt keine dauerhafte und nachhaltige Wiedergutmachung dar, die die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 VermG ausschließt.
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