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Urteil Eingriff in Natur und Landschaft


Schlagworte

Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; „ungefragte“ Fehlersuche

Leitsätze

Ob die Voraussetzungen des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB gegeben sind, unterliegt uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle.

Die Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht „gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, stellt keinen Rechtssatz dar, sondern umschreibt eine Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (im Anschluss an Urteil vom 17. April 2002 ‑ BVerwG 9 CN 1.01 ‑ BVerwGE 116, 188 <196 f.>).

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