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Urteil Schriftform der Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Schriftform der Heizkostenabrechnung; sozialer Wohnungsbau
Leitsatz
Im Sozialen Wohnungsbau ist eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam, wenn die dem unterschriebenen Anschreiben beigefügten Anlagen des Wärmemeßdienstes ihrerseits nicht unterschrieben sind.
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