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Urteil Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis
Schlagworte
Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis
Leitsatz
Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht in Wohnraummietverträge ein, die Nachfolgegesellschaften der staatlichen Wohnungsverwaltung nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im eigenen Namen abgeschlossen haben. (Leitsatz der Redaktion)
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