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55 T 72/05 WEG - Inhalt der WEG-Jahresabrechnung; tatsächliche Einnahmen und Ausgaben; zu Unrecht getätigte AusgabenLeitsatz: In einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen, und zwar auch dann, wenn sie zu Unrecht getätigt worden sind. Ob und insoweit gegebenenfalls Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen, ist für die Richtigkeit der Abrechnung nicht maßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.05.2006
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5 O 267/05 - Selbständiges Beweisverfahren; Auslagenvorschuß für Ergänzungsgutachten; Einwendungsausschluß wegen VerspätungLeitsatz: Hat es eine Partei versäumt, im selbständigen Beweisverfahren den Auslagenvorschuß für ein Ergänzungsgutachten einzuzahlen, dessen Einholung wegen von ihr erhobener Einwände gegen das Erstgutachten angeordnet worden war, kann sie mit den im anschließenden Prozeß erhobenen gleichen Einwänden wegen Verspätung ausgeschlossen sein.LG Berlin07.02.2006
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62 S 101/06 - Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden; Rückzahlungsanspruch bei zunächst unterlassener MietminderungLeitsatz: 1. Beruhen Feuchtigkeitsschäden hauptsächlich auf Baumängeln und nur zu einem geringen Teil auf Nutzerverhalten (Möblierung), kann der Mieter Instandsetzung verlangen. 2. Der Mieter kann nachträglich Minderung geltend machen und die überzahlten Beträge zurückverlangen, wenn er den Mangel angezeigt und zunächst den Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens abgewartet hat.LG Berlin10.08.2006
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62 S 11/06 - Mietvertragliche Wohnfläche und MieterhöhungLeitsatz: 1. Das nach dem Stichtag des neuen Mietspiegels vor dessen Veröffentlichung zugegangene Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn es hilfsweise auf den früheren Mietspiegel gestützt wird. Der formellen Wirksamkeit steht auch nicht entgegen, daß bei der Umrechnung der vereinbarten Bruttomiete auf die Nettomiete des Mietspiegels auf die durchschnittlichen und nicht auf die tatsächlichen Betriebkosten abgestellt worden ist. 2. Für die Bestimmung der ortsüblichen Miete kommt es nicht auf die Wohnfläche an, die im Mietvertrag angegeben ist, sondern auf die tatsächliche Wohnfläche. Das gilt auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche größer als die im Mietvertrag angegebene ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin20.04.2006
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62 S 154/06 - Mieterhöhungsverlangen mit qualifiziertem Mietspiegel; notwendige Angabe der Spannenwerte des entsprechenden Rasterfeldes; Beifügung des MietspiegelsLeitsatz: Wird das Mieterhöhungsverlangen mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel begründet, muß der Vermieter die Spannenwerte des in Bezug genommenen Rasterfeldes angeben oder dem Erhöhungsverlangen den Mietspiegel beifügen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.11.2006
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62 S 162/06 - Gemieteter/geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhendLeitsatz: 1. Auch ein gemieteter Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel. 2. Der Umstand, daß die Zählermiete im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, ändert daran nichts.LG Berlin30.10.2006
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62 S 173/06 - Aufwendungsersatz; FortsetzungswiderspruchLeitsatz: 1. Der Mieter kann für die modernisierungsbedingte Reinigung einer 33 Quadratmeter großen Wohnung einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 Satz 1 BGB in Höhe von maximal 75 Euro beanspruchen. 2. Der Fortsetzungswiderspruch nach § 545 BGB kann auch schlüssig erklärt werden.LG Berlin27.11.2006
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62 S 178/06 - Aufzugskosten für Erdgeschoßwohnungen; Fahrstuhlkosten; Betriebskosten; Aufzug im Nachbarhaus; WirtschaftseinheitLeitsatz: Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschoßwohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen. Die entsprechenden Betriebskosten sind auch dann auf den Mieter umlegbar, wenn der Fahrstuhl sich nicht in dem Hause des Mieters, sondern in einem Nachbarhaus einer gebildeten Wirtschaftseinheit befindet.LG Berlin30.10.2006
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62 S 187/06 - Kein Aufwendungsersatz für Erbringung nichtgeschuldeter SchönheitsreparaturenLeitsatz: Führt ein Mieter nach Aufforderung durch den Vermieter auf Grund einer unwirksamen Klausel Schönheitsreparaturen durch, kann er keine Kostenerstattung vom Vermieter verlangen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.10.2006
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62 S 190/06 - Grenzen der Erläuterungspflicht für Betriebskostenabrechnungen im preisgebundenen NeubauLeitsatz: 1. Bei preisgebundenem Neubau kann der Vermieter die Erläuterung für einzelne Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung nachschieben. 2. Vor substantiierten Einwendungen des Mieters nach Einsichtnahme in die Belege ist eine solche Erläuterung nicht erforderlich.LG Berlin21.08.2006