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Urteil Mieterhöhungsverlangen mit qualifiziertem Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen mit qualifiziertem Mietspiegel; notwendige Angabe der Spannenwerte des entsprechenden Rasterfeldes; Beifügung des Mietspiegels
Leitsatz
Wird das Mieterhöhungsverlangen mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel begründet, muß der Vermieter die Spannenwerte des in Bezug genommenen Rasterfeldes angeben oder dem Erhöhungsverlangen den Mietspiegel beifügen.
(Leitsatz der Redaktion)
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