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Urteil Aufzugskosten für Erdgeschoßwohnungen
Schlagworte
Aufzugskosten für Erdgeschoßwohnungen; Fahrstuhlkosten; Betriebskosten; Aufzug im Nachbarhaus; Wirtschaftseinheit
Leitsatz
Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschoßwohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen. Die entsprechenden Betriebskosten sind auch dann auf den Mieter umlegbar, wenn der Fahrstuhl sich nicht in dem Hause des Mieters, sondern in einem Nachbarhaus einer gebildeten Wirtschaftseinheit befindet.
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