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Urteil Aufwendungsersatz
Schlagworte
Aufwendungsersatz; Fortsetzungswiderspruch
Leitsätze
1. Der Mieter kann für die modernisierungsbedingte Reinigung einer 33 Quadratmeter großen Wohnung einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 Satz 1 BGB in Höhe von maximal 75 Euro beanspruchen.
2. Der Fortsetzungswiderspruch nach § 545 BGB kann auch schlüssig erklärt werden.
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