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Urteil Gemieteter/geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend


Schlagworte

Gemieteter/geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhend

Leitsätze

1. Auch ein gemieteter Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel.

2. Der Umstand, daß die Zählermiete im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, ändert daran nichts.

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