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  1. 106 C 169/05 - Kaution; Verpfändetes Sparguthaben; Aufrechnung
    Leitsatz: 1. Gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe des verpfändeten Kautionsguthabens kann der Vermieter die Aufrechnung nicht erklären, weil der Freigabeanspruch auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist, während der zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Zahlung geht. 2. Haben sich mehrere Mieter gesamtschuldnerisch verpflichtet, die Kaution zu zahlen, müssen sämtliche Mieter auch dann auf Rückzahlung klagen, wenn nur einer von ihnen den Kautionsbetrag tatsächlich gezahlt hat.
    AG Schöneberg
    02.03.2006
  2. 106 C 208/06 - Klageantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung ohne genaue Wohnungsbezeichnung
    Leitsatz: In einem Klageantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist es nicht erforderlich, die Wohnung des Mieters anzugeben.
    AG Schöneberg
    26.10.2006
  3. 12 C 378/06 - Zeitlicher Umfang des Besichtigungsrechts des Vermieters
    Leitsatz: Der Vermieter hat ein Besichtigungsrecht zur Überprüfung des vertragsgemäßen Zustands der Mieträume jedenfalls dann, wenn die letzte Besichtigung mehr als zwei Jahre zurücklag.
    AG Schöneberg
    06.12.2006
  4. 16b C 55/06 - Kein Anspruch des Mieters gegen ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"; Betriebskostenrückstand; Betriebskostenabrechung; Rechtsschutzbedürfnis; Quittung; Solvenz des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat gegen seinen ehemaligen Vermieter weder aus § 242 noch aus § 241 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Ausstellung einer sogenannten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". 2. Da der Sinn einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" darin liegt, einen neuen Vermieter auf etwaige Zahlungsrückstände hinzuweisen, die aus dem vorhergehenden Mietverhältnis stammen, sind auch etwaige Rückstände aus Betriebskostenabrechnungen aufzunehmen. 3. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erfüllt aber nicht den Zweck, verläßlich Auskunft über die Zuverlässigkeit eines Mieters zu geben. 4. Soweit der Mieter die pünktliche Zahlung der letzten Mieten einem etwaigen neuen Vermieter belegen will, kann er gem. § 368 BGB vom ehemaligen Vermieter die Ausstellung einer Quittung verlangen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    19.06.2006
  5. 2 C 293/05 - Mieterhöhungsverlangen mit Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit einem Sachverständigengutachten, darf dieses bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gewünschten Anhebung der Miete nicht veraltet sein. Ein Gutachten ist zu alt, wenn es bereits deutlich älter als ein Jahr ist bzw. eine Miete ermittelt, die bereits vor über einem Jahr ortsüblich gewesen sein soll. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    23.03.2006
  6. 5a C 166/06 - Abflußprinzip bei Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftlichkeitsgebot; Hauswart plus Hausreinigungsservice; kein Anspruch auf Tätigkeitsnachweise und Einsicht in Hauswartdienstvertrag
    Leitsatz: 1. Der Vermieter darf zumindest dann Betriebskosten nach dem sog. Abflußprinzip bei der Betriebskostenabrechnung einstellen, wenn in den fraglichen Abrechnungszeiträumen kein Mieterwechsel stattgefunden hat. 2. Die Beschäftigung eines Hausreinigungsservices neben einem Hauswart verstößt jedenfalls dann nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn die ortsüblichen Kosten für einen Hauswart dadurch nicht überschritten werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    20.12.2006
  7. 6 C 28/06 - Kosten bei Klagerücknahme; Zahlungsverzug als Klageanlaß
    Leitsatz: Nach dem Normzweck findet § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO (Kostenentscheidung bei Klagerücknahme) auch dann Anwendung, wenn der Anlaß zur Klageerhebung (hier Zahlungsverzug des Mieters) schon vor Einreichung der Klage weggefallen ist, der Kläger (hier der Vermieter) dies aber ohne sein Verschulden nicht weiß und deshalb Klage eingereicht hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.03.2006
  8. 7 C 469/05 - Stillschweigende Umstellung der Mietstruktur von Bruttomiete auf Teilinklusivmiete; vertragliche Abwälzung von Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Hat bei Vereinbarung einer Bruttomiete der Vermieter später nach einem Ankündigungsschreiben über einen längeren Zeitraum dem Mieter Betriebskostenabrechnungen übersandt, und sind die Nachzahlungsbeträge widerspruchslos gezahlt worden, liegt eine einverständliche Änderung der Mietstruktur vor. 2. Werden bestimmte Betriebskostenarten (hier: Gartenpflege und Hauswart) zunächst nicht erwähnt, liegt insoweit keine einverständliche Änderung vor; diese Betriebskostenarten sind nach wie vor in der Miete enthalten (Teilinklusivmiete). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    26.10.2006
  9. 8 C 187/06 - Umrechnung einer Bruttomiete auf Netto-Mietspiegelwerte
    Leitsatz: Bei einer Bruttomiete kann der Vermieter die Vergleichbarkeit mit Nettowerten des Mietspiegels dadurch herstellen, daß er die Betriebskosten des vorangegangenen Abrechnungsjahres ermittelt und abzieht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    15.11.2006
  10. 76 II 577/05 WEG - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch Verwalter; ordnungsgemäße Verwaltung; Abtretung von Versicherungsansprüchen wg. Schäden am Sondereigentum an den Sondereigentümer
    Leitsatz: 1. Der Verwalter ist berechtigt, einen Rechtsanwalt unangekündigt zur Eigentümerversammlung zuzuziehen. 2. Es widerspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Eigentümerversammlung beschließt, daß Ansprüche wegen eines Wasserschadens gegen die Versicherung vom betroffenen Sondereigentümer geltend gemacht werden sollen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    30.03.2006