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Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch Verwalter; ordnungsgemäße Verwaltung; Abtretung von Versicherungsansprüchen wg. Schäden am Sondereigentum an den Sondereigentümer

Leitsätze

1. Der Verwalter ist berechtigt, einen Rechtsanwalt unangekündigt zur Eigentümerversammlung zuzuziehen.

2. Es widerspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Eigentümerversammlung beschließt, daß Ansprüche wegen eines Wasserschadens gegen die Versicherung vom betroffenen Sondereigentümer geltend gemacht werden sollen.

(Leitsätze der Redaktion)

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