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Urteil Zeitlicher Umfang des Besichtigungsrechts des Vermieters


Schlagworte

Zeitlicher Umfang des Besichtigungsrechts des Vermieters

Leitsatz

Der Vermieter hat ein Besichtigungsrecht zur Überprüfung des vertragsgemäßen Zustands der Mieträume jedenfalls dann, wenn die letzte Besichtigung mehr als zwei Jahre zurücklag.

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