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Urteil Zeitlicher Umfang des Besichtigungsrechts des Vermieters
Schlagworte
Zeitlicher Umfang des Besichtigungsrechts des Vermieters
Leitsatz
Der Vermieter hat ein Besichtigungsrecht zur Überprüfung des vertragsgemäßen Zustands der Mieträume jedenfalls dann, wenn die letzte Besichtigung mehr als zwei Jahre zurücklag.
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