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Suchergebnis Urteilssuche (691 - 700 von 731)

  1. 64 S 379/05 - Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Gesamtrückstand; Zahlungsrückstand
    Leitsatz: Zur Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges reicht es aus, daß der saldierte Gesamtrückstand unterteilt nach Monaten denjenigen Zahlungsrückstand wiedergibt, auf den die Kündigung gestützt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.01.2006
  2. I-24 W 65/05 - Gebührenstreitwert für Räumungsklage; Nettogrundentgelt
    Leitsatz: 1. Der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage bemißt sich bei einem gewerblichen Zeitmietvertrag nicht zwingend nach dem Jahresbetrag der Miete, sondern nach dem Zeitraum zwischen Klageerhebung und regulärem Ende des Mietverhältnisses (hier: sieben Monate). 2. Der Gebührenstreitwert eines auf die Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung gerichteten Klageantrags ist nach § 3 ZPO zu bemessen und hat sich bei einem Zeitmietvertrag an dem Zeitraum zu orientieren, der zwischen dem ersten im Antrag genannten Monat und dem regulären Mietvertragsende liegt. 3. Neben einem Antrag auf zukünftige Nutzungsentschädigung kommt einem Antrag auf Feststellung des Kündigungsfolgeschadens bis zum Mietvertragsende kein eigenständiger Wert zu.
    OLG Düsseldorf
    24.01.2006
  3. XI ZR 405/04 - Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank
    Leitsatz: Eine Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank, deren Verletzung sie zum Schadensersatz verpflichten könnte, ist  nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist,weil die Bank einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer in Bezug auf ein spezielles Risiko hat, an dem das zu finanzierende Vorhaben scheitern kann, und dies auch erkennen kann.
    BGH
    24.01.2006
  4. 8 U 169/05 - Kunde muß schriftlich Änderung des Leistungsumfangs der BSR verlangen; Verjährung; Stadtreinigung; Müllentsorgung; Rückforderung; Billigkeit; Leistungsbestimmung; Sammelbehälter; Pflichtenkreis
    Leitsatz: 1. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat gegenüber ihren Kunden ein einseitiges Bestimmungsrecht in bezug auf die Art und Anzahl der zu benutzenden Sammelbehälter sowie über die Art und Häufigkeit sowie den Zeitpunkt der Behälterentleerung. 2. Die Festsetzung des Bedarfs des Kunden stellt eine einseitige Leistungsbestimmung durch die BSR dar, die dem Abänderungsbegehren des Kunden unter Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 315 BGB unterliegt. 3. Eine solche Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB kann aber erst dann stattfinden, wenn der Kunde von den BSR schriftlich eine Änderung des Leistungsumfanges verlangt hat und dieses abgelehnt worden ist. 4. Die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung des Abfallvolumens gehört zum Pflichtenkreis des Kunden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    23.01.2006
  5. II ZR 306/04 - Nachschußpflicht bei Immobilienfonds; Anlegerschutz
    Leitsatz: a) Nachträgliche Beitragspflichten können auch in einer Publikumsgesellschaft nur dann durch Mehrheitsbeschluß begründet werden, wenn die gesellschaftsvertragliche Bestimmung eindeutig ist und Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung erkennen läßt. Dies erfordert die Festlegung einer Obergrenze oder sonstiger Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen (Sen. Urt. v. 4. Juli 2005 - II ZR 354/03, ZIP 2005, 1455, 1456). b) Eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung, die den einzelnen Gesellschafter zu Nachschußzahlungen verpflichtet, "soweit bei der laufenden Bewirtschaftung des Grundstücks Unterdeckungen auftreten", genügt diesen Anforderungen nicht und kann deshalb nicht Grundlage einer Nachschußverpflichtung sein.
    BGH
    23.01.2006
  6. 64 S 427/04 - Voraussetzungen der Verwertungskündigung; Eigentumswohnung
    Leitsatz: Eine Verwertungskündigung einer vermieteten Eigentumswohnung ist unwirksam, wenn der im Kündigungsschreiben genannte höhere Preis für die Veräußerung im unvermieteten Zustand nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen auch im vermieteten Zustand erzielt werden kann.
    LG Berlin
    20.01.2006
  7. V ZR 124/05 - Kein Untergang des Erfüllungsanspruchs durch Rücktrittsrecht
    Leitsatz: Ein einmal begründetes Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB geht nicht dadurch unter, daß der Gläubiger zunächst weiterhin Erfüllung verlangt.
    BGH
    20.01.2006
  8. V ZR 214/04 - Grundbucheintrag, materiell-formellrechtliche Erklärungen, Rechtsänderung
    Leitsatz: a) Für die Wirksamkeit der Einigung über den Eintritt der Rechtsänderung ist es nicht erforderlich, dass der Berechtigte als Rechtsinhaber in dem Grundbuch eingetragen ist.b) Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung eines Rechtsinhabers unrichtig, muss der wahre Berechtigte und nicht der Buchberechtigte die formelle Eintragungsbewilligung abgeben. c) Der Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen steht der Berechtigung des nicht in dem Grundbuch eingetragenen wahren Rechtsinhabers zu der Abgabe der für eine Rechtsänderung erforderlichen materiell- und formellrechtlichen Erklärungen nicht entgegen.
    BGH
    20.01.2006
  9. V ZR 122/05 - Ankaufsanspruch der öffentlichen Nutzer nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz; Kinderspielplatz keine öffentliche Parkfläche oder Grünanlage
    Leitsatz: a) Für die Einordnung als Verkehrsfläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VerkFlBerG einerseits oder als bebaute Fläche nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkFlBerG andererseits ist der Gesamtcharakter der Anlage, nicht aber maßgeblich, welche Teile der Anlage sich mehr oder weniger zufällig auf den einzelnen Grundstücken befinden. b) Für die Abgrenzung einer öffentlichen Parkfläche oder Grünanlage nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG von einer sonstigen bebauten Flächen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VerkFlBerG kommt es nicht auf die Kommerzialisierbarkeit oder das Bestehen von Gemeingebrauch, sondern darauf an, ob die Fläche im Schwerpunkt dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft, der Erschließung gärtnerisch gestalteter Natur für die Erholung der Bevölkerung (Parkflächen und Grünanlagen) oder anderen Zwecken dient. c) Eine im Wesentlichen als Kinderspielplatz genutzte Fläche ist keine öffentliche Parkfläche oder Grünanlage im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG.
    BGH
    20.01.2006
  10. BVerwG 3 C 11.05 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Häftlingshilfeausschluss; Spitzeltätigkeit; IM; strafrechtliche Rehabilitierung; Kapitalentschädigung; Rücknahme des Ablehnungsbescheides; Menschlichkeitsgrundsätze
    Leitsatz: 1. Der auf eine mehrjährige Tätigkeit des Betroffenen als IM für den Staatssicherheitsdienst der DDR gestützte Ausschluß von Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt nicht den Nachweis voraus, daß diese Tätigkeit bestimmte Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Folge hatte; vielmehr reicht es aus, daß die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen. 2. Ist ein Antrag auf Kapitalentschädigung nach § 16 Abs. 2 StrRehaG bestandskräftig abgelehnt worden, und ist diese Entscheidung rechtswidrig, weil der Betroffene im Besitz einer Häftlingshilfebescheini-gung nach § 10 Abs. 4 HHG ist, darf die Rücknahme des ablehnenden Bescheides nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG mit der Begründung versagt werden, daß auch die Häftlingshilfebescheinigung wegen eines Verstoßes des Betroffenen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit rechtswidrig sei.
    BVerwG
    19.01.2006