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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 731)

  1. VG 29 A 29.98 - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Abriss; Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Auch der Ausschlußgrund "Rückübertragung ... von der Natur der Sache her nicht möglich" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ist nutzungsbezogen zu interpretieren. Er kann jedenfalls dann nicht mehr vorliegen, wenn die Nutzung längere Zeit aufgegeben ist, die Wiederaufnahme nicht konkret bevorsteht und langfristig der Abriß der Gebäude zu erwarten ist.
    VG Berlin
    08.02.2006
  2. VG 16 A 130.04 - Widerruf des Verzichts auf planmäßige Förderungskürzung
    Leitsatz: 1. Wird in einem Förderbescheid "bis auf weiteres" auf eine Fördermittelkürzung "verzichtet", liegt darin der Vorbehalt des Widerrufs. 2. Der daraufhin erfolgte Widerruf ist ermessensfehlerfrei, wenn er sich an den Obergrenzen im freifinanzierten Wohnungsbau in Verbindung mit einem stufenweisen Abbau des gewährten Kürzungsverzichts orientiert.
    VG Berlin
    26.01.2006
  3. VG 16 A 181.00 - Sachaufklärung im Denkmalschutzrecht; wirtschaftliche Zumutbarkeit; Abrißgenehmigung; wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks
    Leitsatz: Mit welcher Prüfungsintensität sich Denkmaleigentümer und Behörden den Fragen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit zu nähern haben und welche Kriterien in diesem Zusammenhang maßgeblich sein sollen, erscheint weitgehend ungeklärt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    20.04.2006
  4. VG 16 A 342.03 - Genehmigungspflicht für Veränderungen an Baudenkmälern; Reichsforschungssiedlung Haselhorst; Denkmalschutz; Gesamtanlage; Wiederherstellungsanordnung; wesentliche Denkmalteile; nicht denkmalgerechte Teiländerungen an anderen Gebäuden eines Gesamtdenkmals; Einbau von Kunststoffenstern in Denkmale grundsätzlich nicht genehmigungsfähig
    Leitsatz: 1. Auch Veränderungen an den Fenstern von Baudenkmälern sind genehmigungspflichtig. 2. Für die Anordnung der Denkmalbehörde, den früheren Zustand wiederherzustellen, reicht es aus, daß jedenfalls wesentliche Teile des Denkmals noch erhalten und die Gestaltungselemente, die die Denkmalwürdigkeit ausmachen, noch ablesbar sind, was bei der Reichsforschungssiedlung Haselhorst der Fall ist. 3. Der Einbau von Kunststoffenstern in ein denkmalgeschütztes Gebäude ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.06.2006
  5. VG 29 A 160.03 - Machtmißbräuchliche Enteignung; AufbauVO; redlicher Erwerb; Erwerbs-vor-teil
    Leitsatz: Machtmißbräuchliche Enteignung eines Grundstücks für "wassersportliche" Nutzung" zugunsten des MFS nach der AufbauVO; redlicher Erwerb durch Grundstückstausch.
    VG Berlin
    30.11.2006
  6. VG 2 A 56.04 - Kein Akteneinsichtsrecht nach Versendung der Unterlagen; Genehmigung von Tarifen; Informationsfreiheit; Berliner Stadtreinigung; Geschäftsgeheimnisse
    Leitsatz: 1. Für die Realisierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht bzgl. der Genehmigung der Tarife der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kommt es entscheidend darauf an, ob die öffentliche Stelle die Akten überhaupt noch führt. 2. Geführt werden die Akten nur dann, wenn sie bei der öffentlichen Stelle tatsächlich noch vorhanden sind. 3. Sind die Akten nicht mehr vorhanden, braucht die Möglichkeit der Versagung des Akteneinsichtsrechtes wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht mehr in Betracht gezogen zu werden. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    10.05.2006
  7. VG 2 A 88.05 - Kein Anspruch auf Offenlegung der Berliner Wassertarife; Betriebsgeheimnis; Konkurrentenschutz; Kalkulationsunterlagen; Informationsfreiheitsgesetz
    Leitsatz: 1. Die Berliner Wasserbetriebe sind eine auskunftsverpflichtete Stelle im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. 2. Unterlagen über Kalkulation und Gutachten für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren der Wassertarife sind Akten im Sinne des IFG, für die grundsätzlich Einsicht verlangt werden kann. 3. Das Akteneinsichtsrecht ist jedoch durch § 7 IFG ausgeschlossen, da es sich um schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse handelt. 4. Aus der Monopolstellung der Berliner Wasserbetriebe in Berlin ergibt sich nichts anderes, denn sie nehmen außerhalb Berlins am marktwirtschaftlichen Wettbewerb teil. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    25.04.2006
  8. VG 1 A 162.05 - Unterschutzstellung; Musikaliensammlung; Kulturgut; NS-Verfolgtensituation; Washingtoner Abkommen
    Leitsatz: 1. Die Unterschutzstellung von Teilen einer historischen Musika-lien-sammlung nach dem Kulturgutschutzgesetz (KuSchG) kann auch für Ver-mögenswerte erfolgen, die zuvor nach dem VermG rückübertragen wurden. 2. Die Rechtswirksamkeit der Unterschutzstellung setzt die konstitutive Eintragung in ein "Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter" voraus. 3. Werden nur einzelne Teile (206) einer gesamten Sammlung (23.965) unter Schutz gestellt, bedarf es zur Identifizierung der unter Schutz gestellten Teile einer besonderen individualisierenden Beschreibung. Die einzelnen Teile müssen jeweils die Schutzvoraussetzungen eines "national wertvollen Kulturgutes" i.S.d. § 1 KuSchG erfüllen. 4. Die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens ist materiell bereits gerechtfertigt, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, daß die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen bzw. die Auffassung besteht, daß die einzutragenden Gegenstände unter den Schutz des Gesetzes fallen könnten und diese Einschätzung nicht abwegig ist. 5. Gegen die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens kann der betroffene Privateigentümer mit der Leistungsklage vorgehen; ab Ein-tragung der Unterschutzstellung kann er dagegen mit der Anfechtungsklage vorgehen. 6. Die Unterschutzstellung ist ein gebundener Verwaltungsakt, deshalb können die besondere NS-Verfolgungssituation des Privateigentümers bzw. seiner Rechtsvorgänger, die Besonderheiten des VermG oder die Washingtoner Prinzipien i. V. m. der Gemeinsamen Erklärung erst im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung Berücksichtigung finden. 7. Die Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine rechtlich nicht bindende Erklärung der Teil-neh-merstaaten. Auch die Gemeinsame Erklärung vom Dezember 1999 der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände stellt keine Rechtsnorm dar, die eine rechtliche Bindung unmittelbar begründet.
    VG Berlin
    29.11.2006
  9. VG 10 A 239.05 - Beseitigung eines Bolzplatzes wegen unzumutbaren Lärms
    Leitsatz: Gehen von einem Bolzplatz andauernd unzumutbare Lärmimmissionen aus, kann ein Anwohner von der Behörde als letztes Mittel Beseitigung der Anlage verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    22.09.2006
  10. OVG 11 B 12.05 - Ausgleichsabgabe für Baumfällungen; Grundstücke
    Leitsatz: Die Grundlage für die Bemessung der Höhe der Ausgleichsabgabe in § 6 Abs. 1 BaumSchVO 1982 ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    26.01.2006