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Urteil Ausgleichsabgabe für Baumfällungen
Schlagworte
Ausgleichsabgabe für Baumfällungen; Grundstücke
Leitsatz
Die Grundlage für die Bemessung der Höhe der Ausgleichsabgabe in § 6 Abs. 1 BaumSchVO 1982 ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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