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62 S 11/06 - Mietvertragliche Wohnfläche und MieterhöhungLeitsatz: 1. Das nach dem Stichtag des neuen Mietspiegels vor dessen Veröffentlichung zugegangene Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn es hilfsweise auf den früheren Mietspiegel gestützt wird. Der formellen Wirksamkeit steht auch nicht entgegen, daß bei der Umrechnung der vereinbarten Bruttomiete auf die Nettomiete des Mietspiegels auf die durchschnittlichen und nicht auf die tatsächlichen Betriebkosten abgestellt worden ist. 2. Für die Bestimmung der ortsüblichen Miete kommt es nicht auf die Wohnfläche an, die im Mietvertrag angegeben ist, sondern auf die tatsächliche Wohnfläche. Das gilt auch dann, wenn die tatsächliche Wohnfläche größer als die im Mietvertrag angegebene ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin20.04.2006
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62 S 154/06 - Mieterhöhungsverlangen mit qualifiziertem Mietspiegel; notwendige Angabe der Spannenwerte des entsprechenden Rasterfeldes; Beifügung des MietspiegelsLeitsatz: Wird das Mieterhöhungsverlangen mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel begründet, muß der Vermieter die Spannenwerte des in Bezug genommenen Rasterfeldes angeben oder dem Erhöhungsverlangen den Mietspiegel beifügen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.11.2006
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62 S 162/06 - Gemieteter/geleaster Kaltwasserzähler wohnwerterhöhendLeitsatz: 1. Auch ein gemieteter Kaltwasserzähler ist wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel. 2. Der Umstand, daß die Zählermiete im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, ändert daran nichts.LG Berlin30.10.2006
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62 S 173/06 - Aufwendungsersatz; FortsetzungswiderspruchLeitsatz: 1. Der Mieter kann für die modernisierungsbedingte Reinigung einer 33 Quadratmeter großen Wohnung einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 Satz 1 BGB in Höhe von maximal 75 Euro beanspruchen. 2. Der Fortsetzungswiderspruch nach § 545 BGB kann auch schlüssig erklärt werden.LG Berlin27.11.2006
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62 S 178/06 - Aufzugskosten für Erdgeschoßwohnungen; Fahrstuhlkosten; Betriebskosten; Aufzug im Nachbarhaus; WirtschaftseinheitLeitsatz: Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschoßwohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen. Die entsprechenden Betriebskosten sind auch dann auf den Mieter umlegbar, wenn der Fahrstuhl sich nicht in dem Hause des Mieters, sondern in einem Nachbarhaus einer gebildeten Wirtschaftseinheit befindet.LG Berlin30.10.2006
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62 S 187/06 - Kein Aufwendungsersatz für Erbringung nichtgeschuldeter SchönheitsreparaturenLeitsatz: Führt ein Mieter nach Aufforderung durch den Vermieter auf Grund einer unwirksamen Klausel Schönheitsreparaturen durch, kann er keine Kostenerstattung vom Vermieter verlangen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.10.2006
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62 S 190/06 - Grenzen der Erläuterungspflicht für Betriebskostenabrechnungen im preisgebundenen NeubauLeitsatz: 1. Bei preisgebundenem Neubau kann der Vermieter die Erläuterung für einzelne Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung nachschieben. 2. Vor substantiierten Einwendungen des Mieters nach Einsichtnahme in die Belege ist eine solche Erläuterung nicht erforderlich.LG Berlin21.08.2006
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62 S 256/06 - Keine Umlage der vollen Kosten der Wärmelieferung bei Umstellung von Zentralheizung auf WärmecontractingLeitsatz: 1. Nach der Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter nur die bisher entstandenen Kosten umlegen. 2. Unterläßt der Vermieter die Herausrechnung der zusätzlichen Kosten (z. B. für Investition, Instandhaltung, Rücklagen, Finanzierung, Pachtzinsen, Abschreibungen, Gewinnanteilen, Steuerbelastungen), entfällt ein Nachzahlungsanspruch aus einer Heizkostenabrechnung.LG Berlin21.12.2006
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62 S 259/06 - Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter; Auskunftsanspruch des Mieters gegenüber GenossenschaftLeitsatz: Der Mieter hat Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der Gesellschafter seiner Vermietungs-GbR.LG Berlin14.12.2006
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62 S 308/05 - Strenge Anforderungen an Kündigung wegen "betrieblichen Eigenbedarfs"; Wohnbedarf von Mitarbeitern; WerkswohnungLeitsatz: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters, der einem wichtigen Mitarbeiter eine Wohnung zur Verfügung stellen will, liegt nur dann vor, wenn das Bewohnen dieser speziellen Räume durch diesen Arbeitnehmer für die ordnungsgemäße Führung des Betriebes erforderlich ist, soweit es sich nicht um eine Werkswohnung handelt.LG Berlin02.03.2006