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Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 857)
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55 S 119/10 WEG - Instandsetzungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer; DachterrasseLeitsatz: 1. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Gemeinschaft auf Instandsetzung verklagen, wenn nur ein Eigentümerbeschluss über das Ob, nicht aber über das Wie der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums vorliegt (offenlassend OLG München, GE 2010, 174, 209 = ZMR 2010, 395). 2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass Kosten der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, dessen Nutzung ausschließlich einzelnen Wohnungseigentümern zusteht, von diesen zu tragen sind, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf die ordnungsmäßige Erstherstellung von Gebäudebestandteilen (hier: Dachterrasse). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.11.2010
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63 S 107/10 - Angabe von Fördermitteln im Mieterhöhungsverlangen; Verpflichtung des Rechtsnachfolgers zur DrittmittelanrechnungLeitsatz: Eine Drittmittelanrechnung setzt voraus, dass der Vermieter selbst auch Bauherr der geförderten Baumaßnahmen gewesen ist und auch die Drittmittel erhalten hat, es sei denn, der veräußernde Bauherr/Vermieter hat im Mietvertrag mit dem Mieter die Anrechnung von Fördermitteln vereinbart, da dann der Erwerber nach § 566 BGB in diese vertragliche Abrede eintritt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.11.2010
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65 S 129/10 - Umlagefähigkeit der Kosten der Rattenbekämpfung; Ausschluss nachträglicher Minderung bei Mietzahlung in Kenntnis des MangelsLeitsatz: 1. Die Umlage der Kosten der Rattenbekämpfung setzt voraus, dass es sich um laufende Betriebskosten handelt, wofür der Vermieter darlegungs- und beweispflichtig ist. 2. Bei der Aufrechnung des Mieters mit Minderungsbeträgen wegen zurückliegender Mängel muss zumindest sein Aufrechnungswille klar erkennbar sein. 3. Zahlt der Mieter die Miete ohne Vorbehalt, obwohl diese im Zeitpunkt der Fälligkeit wegen eines bestehenden Mangels bereits herabgesetzt war, kommt eine Rückforderung nicht in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.11.2010
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63 S 147/10 - Pauschaler Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung unbeachtlich; Einwendungsausschluss nach Fristablauf auch bei Bruttomiete; Zusammenfassung unterschiedlichster Betriebskosten (hier: Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Balkonentwässerung, Dachrinnenreinigung, Springbrunnenpflege, Spielplatzpflege; ausnahmsweise nicht erforderlicher Vorwegabzug bei Hauswartskosten) unter „Hausbetreuung“ unzulässigLeitsatz: 1. Nach Ablauf der Einwendungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) kann der Mieter auch nicht geltend machen, eine Betriebskostenabrechnung sei grundsätzlich wegen Vereinbarung einer Bruttomiete ausgeschlossen. 2. Ein pauschaler Widerspruch des Mieters ohne nähere Begründung ist unbeachtlich. 3. Werden verschiedene Betriebskostenarten (Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Balkonentwässerung, Dachrinnenreinigung, Springbrunnen- und Spielplatzpflege) unter der Position „Hausbetreuung" zusammengefasst, ist die Betriebskostenabrechnung insoweit formell unwirksam. 4. Die Angabe des gesamten Hauswartslohns für einen Vorwegabzug bei Instandhaltungs- und Verwaltungstätigkeiten des Hauswarts ist nicht erforderlich, wenn zwei Hauswartsverträge abgeschlossen wurden und in der Betriebskostenabrechnung nur die umlegbaren Kosten aus einem der beiden Verträge aufgeführt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin30.11.2010
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63 S 188/10 - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kein Verzicht auf Zahlungsansprüche des Vermieters oder negatives SchuldanerkenntnisLeitsatz: Eine Bescheinigung des Vermieters, der Mieter sei seiner Zahlungsverpflichtung regelmäßig nachgekommen, stellt grundsätzlich keinen Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung von weiteren mietrechtlichen Zahlungsansprüchen dar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.11.2010
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5 S 5/10 - Wärmecontracting bei früherer Fernwärmeversorgung im Beitrittsgebiet; ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch ohne Erläuterung in BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Der Mieter, der einen zu hohen Wasserverbrauch rügt, muss zunächst substantiiert die Gründe darlegen, die gegen die Richtigkeit der Abrechnung sprechen. Die Anforderungen an den Vortrag zur fehlerhaften Verbrauchserfassung sind um so höher, je plausibler die in der Abrechnung enthaltenen Werte sind. Nach ausreichendem Vortrag dazu muss dann allerdings der Vermieter alle Ursachen des unerklärlich hohen oder stark gestiegenen Wasserverbrauchs ausschließen. Der Vermieter einer Wohnung, die vor dem Beitritt mit Fernwärme versorgt worden ist, durfte die Kosten für die Wärmelieferung durch einen Contractor durch einseitige Erklärung aufgrund der BetrKostUV auf den Mieter umlegen. (Leitsätze der Redaktion)LG Cottbus26.11.2010
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5 S 40/10 - Darlegungs- und Beweislast für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei BetriebskostenabrechnungenLeitsatz: 1. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot „trifft den Vermieter gegenüber seinem Mieter die vertragliche Nebenpflicht, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der letztlich von diesem zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen" (BGH, NJW 2008, 440). 2. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot trägt der Mieter. 3. Es gelten aber einschränkend die Grundsätze der sekundären Darlegungslast. Der Mieter hat zunächst nur konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vorzutragen. Ist dies geschehen, so obliegt es dem Vermieter, die für die Entstehung der Betriebskosten maßgeblichen Tatsachen und Gesichtspunkte substantiiert darzulegen. Sodann ist es Sache des Mieters, in Auseinandersetzung hiermit die Unwirtschaftlichkeit darzulegen und zu beweisen. (Nichtamtliche Leitsätze)LG Heidelberg26.11.2010
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63 S 149/10 - Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten; Wohnung des Zustellungsadressaten; Zugang; Vollstreckungsgegenklage gegen VollstreckungsbescheidLeitsatz: Mit der Urkunde über die Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nach § 180 ZPO besteht ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Zustellungsadressat unter der angegebenen Anschrift auch tatsächlich wohnt. Dieses Indiz kann dadurch entkräftet werden, dass objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung. Dazu muss schlüssig und plausibel dargelegt werden, dass die ursprüngliche Wohnung aufgegeben worden ist. Der Schuldner hat kein Wahlrecht, ob er gegen den Vollstreckungsbescheid Vollstreckungsgegenklage erhebt oder Einspruch einlegt, er muss vielmehr Einspruch einlegen, damit der Vollstreckungsbescheid nicht rechtskräftig wird. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin26.11.2010
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67 S 76/10 - Schriftliche Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen; verabredete Schriftlichkeit; berechtigtes InteresseLeitsatz: Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse oder enthält der Mietvertrag eine dahin gehende Abrede, so ist der Mieter verpflichtet, seine Zustimmung zu einem berechtigten Mieterhöhungsverlangen des Vermieters schriftlich zu erteilen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.11.2010
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67 S 74/10 - Heizkostenabrechnung nach Abflussprinzip zulässigLeitsatz: Auch bei der Abrechnung von Heizungskosten ist eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip grundsätzlich zulässig. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.11.2010