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Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 857)

  1. XI ZR 27/10 - Darlehenskündigung und Mahnung in einem Schreiben; Verjährung; Kreditüberzahlung; Fälligkeit
    Leitsatz: Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a. F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.
    BGH
    13.07.2010
  2. VIII ZR 129/09 - Sonnabend kein Werktag bei der Berechnung von Mietzahlungsfristen
    Leitsatz: Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556 b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, GE 2005, 726 = NJW 2005, 2154).
    BGH
    13.07.2010
  3. VIII ZR 291/09 - Sonnabend kein Werktag bei Berechnung von Mietzahlungsfristen
    Leitsatz: Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556 b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556 b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09).
    BGH
    13.07.2010
  4. VIII ZR 326/09 - Darlegung des Mietausfallschadens; Vorenthaltung der Mietsache
    Leitsatz: Die Beurteilung, ob ein Mietausfallschaden wegen Vorenthaltung der Mietsache gegeben ist, ist Aufgabe des Tatrichters. Feste Regeln lassen sich dazu nicht aufstellen, weil vieles von den Umständen des jeweiligen Falles abhängt. Nicht zu beanstanden ist die tatrichterliche Einschätzung, die Schadenswahrscheinlichkeit sei deshalb zu verneinen, weil der Kläger (Vermieter) lediglich zwei Mietinteressenten benannt habe, ohne angeben zu können, ab wann diese die Wohnung überhaupt hätten anmieten wollen, und weil der Wohnungsmarkt in Brandenburg nicht derart angespannt sei (Oktober 2008), dass allein schon aus dem Angebot der Wohnung am Markt auf deren umgehende Weitervermietung hätte geschlossen werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.07.2010
  5. II ZR 160/09 - Forthaftung des widerrufenden Kommanditisten nach Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Haustürwiderruf; Haustürgeschäft
    Leitsatz: Der den zur Kapitalanlage erfolgten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form der Kommanditgesellschaft nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufende Kommanditist kann von Drittgläubigern weiterhin auf seine Haftsumme gem. § 171 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.07.2010
  6. II ZR 269/07 - Widerruf des Beitritts zur Kommanditgesellschaft ohne Einfluss auf Haftung gegenüber Gläubigern; geschlossene Immobilienfonds; Schrottimmobilien
    Leitsatz: a) Die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds anwendbar, wenn der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG bzw. KG errichtet ist (acte claire). b) Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und bleibt anwendbar. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie schließt damit auch nicht aus, den widerrufenden Verbraucher auf seine Haftsumme nach § 171 Abs. 1 HGB in Anspruch zu nehmen.
    BGH
    12.07.2010
  7. V ZR 202/09 - Abänderung eines durch Vereinbarung festgelegten Verteilerschlüssels durch Mehrheitsbeschluss; keine rückwirkende Änderung von Verteilerschlüsseln; keine Beschlusskompetenz zur Änderung von Umlageschlüsseln für Instandhaltungsrücklage
    Leitsatz: a) Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden. b) Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird. c) Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. d) § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.
    BGH
    09.07.2010
  8. III ZR 221/09 - Nur Übernahmeanspruch statt Entschädigung wegen wertmindernder Festsetzung im Bebauungsplan; eigentumsverdrängende fremdnützige Planung; weitere Geldentschädigung; unterbliebene Verwirklichung der gemeindlichen Planung
    Leitsatz: a) Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben. b) Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.
    BGH
    08.07.2010
  9. V ZR 216/09 - „Kleine” Wertminderung des gekauften Hausgrundstücks wegen teilweise fehlender Baugenehmigung für bebaute Fläche; Schwarzbau; Grundstückskauf; Außenbereich; Schadensersatz für frustrierte Aufwendungen; vergebliche Aufwendungen
    Leitsatz: Die Käufer eines Hausgrundstücks können zumindest die „kleine" Wertminderung von dem Verkäufer verlangen, wenn die Baugenehmigung nicht für alle Teile des auf dem gekauften Grundstück errichteten Gebäudes erteilt worden war und auch nicht erteilt werden konnte, weil das Grundstück im Außenbereich liegt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    08.07.2010
  10. VII ZB 36/08 - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Klageerhebung; Beweisverfahren
    Leitsatz: Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft.
    BGH
    08.07.2010