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Urteil Darlehenskündigung und Mahnung in einem Schreiben


Schlagworte

Darlehenskündigung und Mahnung in einem Schreiben; Verjährung; Kreditüberzahlung; Fälligkeit

Leitsatz

Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a. F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.

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