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Suchergebnis Urteilssuche (751 - 760 von 857)

  1. BVerwG 8 B 100.09 - Anforderungen an Revisionsgrund der Divergenz
    Leitsatz: Eine die Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (oder des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    12.07.2010
  2. BVerwG 8 B 9.10 - Bodenreform; Beschlagnahme
    Leitsatz: 1. Auf ein Enteignungsverbot gemäß Nr. 5 des Befehls Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948 kommt es nicht an, weil die Enteignung im Rahmen der Bodenreform erfolgt ist und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Nr. 5 des Befehls Nr. 64 am 18. April 1948 längst abgeschlossen war. 2. Das Enteignungsverbot in Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 lässt den Zurechnungszusammenhang zwischen Enteignung und sowjetischem Willen nur dann entfallen, wenn die Enteignung auf der Grundlage der Befehle Nr. 124 und 64 tatsächlich durchgeführt worden ist. 3. Eine mit der Enteignung im Zuge der Bodenreform konkurrierende Beschlagnahme desselben Vermögenswertes aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 124 sowie die spätere Aufhebung der Beschlagnahme steht einer Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht entgegen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    08.07.2010
  3. BVerwG 5 B 15.10 - Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds
    Leitsatz: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Satz 1 EntschG vom 27. September 1994 ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    06.07.2010
  4. BVerwG 5 C 9.09 - Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Ausschließungstatbestand; Vorschubleisten; Ausgleichsleistungsausschluss; Entschädigungsausschluss; Entnazifizierung; Reichsbankpräsident; Reichswirtschaftsminister; Hauptschuldiger; Entlastung durch systemschädliche Handlungen
    Leitsatz: 1. Von dem Erfordernis des erfolgreichen objektiven Förderns des Systems ist die weitere Frage zu unterscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die betreffende Person durch ein nachgewiesenes regimeschädigendes Handeln in der Weise „entlasten" kann, dass bei einer Gesamtbetrachtung ihres Verhaltens ein erhebliches Vorschubleisten nicht anzunehmen ist. Eine solche „Entlastung" ist ausnahmsweise auch dann möglich, wenn eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten besteht. 2. Insoweit ist eine wertende - in erster Linie dem Tatsachengericht obliegende - Gesamtbetrachtung des Verhaltens der betreffenden Person vorzunehmen. 3. Wer an bedeutsamer Stelle zur Etablierung und Stützung des nationalsozialistischen Systems beigetragen hat, wird sich hiervon - wenn überhaupt - nur durch nachweislich besonders gewichtige systemschädliche Handlungen entlasten können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.06.2010
  5. BVerwG 3 PKH 15.09 - Berufliche Nachteile; Aufhebungsvertrag
    Leitsatz: Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist nur dann rehabilitierungsfähig, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.06.2010
  6. BVerwG 4 B 54.09 - Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet; Wechsel des Schutzregimes; Artenschutz; Erhaltungszustand; Verbandsklage; Präklusion
    Leitsatz: 1. Der Ausbau und die zivile Mitbenutzung eines zur Zeit militärisch genutzten Flugplatzes kann nur dann eine zumutbare Alternativlösung für den Ausbau eines zivilen Verkehrslandeplatzes darstellen, wenn die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele auch dort realistischerweise innerhalb eines absehbaren Zeitraums verwirklicht werden können. 2. Wenn die Erklärung des betreffenden Vogelschutzgebiets im Einklang mit den Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts erfolgt ist, steht der Umstand, dass das Bundesland an anderer Stelle ein weiteres Vogelschutzgebiet hätte ausweisen müssen, dem Regimewechsel (Art. 7 FFH-RL) nicht entgegen.
    BVerwG
    03.06.2010
  7. BVerwG 3 B 28.10 - Keine Klagebefugnis des Grundstückseigentümers zur Anfechtung von Bescheiden über die Zuordnung vermeintlichen Gebäudeeigentums
    Leitsatz: Dem Grundstückseigentümer fehlt generell die Klagebefugnis zur Anfechtung von Bescheiden, in denen über die Zuordnung vermeintlichen Gebäudeeigentums entschieden wird. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    31.05.2010
  8. BVerwG 3 B 29.10 - Klagebefugnis des betroffenen Dritten im Rahmen des Restitutionsprozesses
    Leitsatz: Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs-) Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen auf Rückübertragung gerichteten Klage nur in den Grenzen des Streitgegenstandes angreifen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    31.05.2010
  9. BVerwG 4 CN 3.08 - Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Entwicklungsgebot, großflächiger Einzelhandel, Landesplanung, Raumordnungsplan, Stadtstaat, Planungspflicht, Verletzung der Planungspflicht, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans, Anforderungen an Abwägung, materielle Abstimmungspflicht, förmliche Beteiligung des Nachbarlandes
    Leitsatz: Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird durch das Fehlen oder die Unwirksamkeit eines landesweiten Raumordnungsplans nicht automatisch unwirksam. Bei der bauleitplanerischen Abwägung müssen aber die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt werden; die Planung muss mit den betroffenen übergemeindlichen Planungen des Nachbarlandes abgestimmt werden.
    BVerwG
    29.04.2010
  10. BVerwG 3 C 11.09 - Abtretung; Ausgleichsleistung; Begriff des Schadensausgleichs; Doppelent­schä­di­gung; Schadensausgleich; Forderungsverkauf; Gegenleistung; Rechts­nachfolge; Rückzahlungspflicht; Surrogate; Wiedergutmachungscharakter
    Leitsatz: Die Zahlung eines privaten Dritten an den Empfänger von Lastenausgleich ist nur dann eine Schadensausgleichsleistung im Sinne von § 349 Abs. 1 i. V. m. § 342 Abs. 3 LAG, wenn sie zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt.
    BVerwG
    28.04.2010