Urteil Flächennutzungsplan
Schlagworte
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Entwicklungsgebot, großflächiger Einzelhandel, Landesplanung, Raumordnungsplan, Stadtstaat, Planungspflicht, Verletzung der Planungspflicht, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans, Anforderungen an Abwägung, materielle Abstimmungspflicht, förmliche Beteiligung des Nachbarlandes
Leitsatz
Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird durch das Fehlen oder die Unwirksamkeit eines landesweiten Raumordnungsplans nicht automatisch unwirksam. Bei der bauleitplanerischen Abwägung müssen aber die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt werden; die Planung muss mit den betroffenen übergemeindlichen Planungen des Nachbarlandes abgestimmt werden.
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