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Urteil Berufliche Nachteile
Schlagworte
Berufliche Nachteile; Aufhebungsvertrag
Leitsatz
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist nur dann rehabilitierungsfähig, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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