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Urteil Klagebefugnis des betroffenen Dritten im Rahmen des Restitutionsprozesses
Schlagworte
Klagebefugnis des betroffenen Dritten im Rahmen des Restitutionsprozesses
Leitsatz
Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs-) Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen auf Rückübertragung gerichteten Klage nur in den Grenzen des Streitgegenstandes angreifen.
(Leitsatz der Redaktion)
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