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Urteil Abtretung
Schlagworte
Abtretung; Ausgleichsleistung; Begriff des Schadensausgleichs; Doppelentschädigung; Schadensausgleich; Forderungsverkauf; Gegenleistung; Rechtsnachfolge; Rückzahlungspflicht; Surrogate; Wiedergutmachungscharakter
Leitsatz
Die Zahlung eines privaten Dritten an den Empfänger von Lastenausgleich ist nur dann eine Schadensausgleichsleistung im Sinne von § 349 Abs. 1 i. V. m. § 342 Abs. 3 LAG, wenn sie zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt.
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