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  1. 16 C 59/09 - Besichtigungsrecht des Vermieters bei Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Eine Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag, dass der Vermieter auch ohne besonderen Anlass die Wohnung besichtigen darf, ohne dass die Häufigkeit des Besichtigungsrechts eingeschränkt ist, ist unwirksam. 2. Dem Vermieter steht jedoch auch ohne vertragliche Vereinbarung ein Besichtigungsrecht an Werktagen zwischen 10 und 13 Uhr oder zwischen 15 und 18 Uhr nach vorheriger siebentägiger schriftlicher Ankündigung zu, wenn er sich ein Bild von dem Zustand der Wohnung wegen geplanter Modernisierungsmaßnahmen verschaffen will. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    29.03.2010
  2. 413 C 24070/10 - Mietsicherheit; Mietkautionsbürgschaft; Auszahlungsanspruch gegen die bürgende Bank; Anwaltskosten; vertraglicher Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit; Mietrückstand; Vorausklage
    Leitsatz: 1. Die eine Mietkautionsbürgschaft übernehmende Bank ist bei vertraglichem Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage bei behaupteten Mietrückständen verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters die Kautionssumme an ihn auszuzahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. 2. Gerät sie damit in Verzug, hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz der Kosten eines zur Durchsetzung des Anspruchs eingeschalteten Rechtsanwalts. (Leitsätze der Redaktion)
    AG München
    17.12.2010
  3. 461 C 32968/09 - Schadensersatz; Beschädigung von Wohnungseingangstüren
    Leitsatz: Der Mieter haftet für Schäden, die ein Familienangehöriger an Nachbareingangstüren verursacht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG München
    25.03.2010
  4. 16 C 348/09 - Schneebeseitigungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag; Dienstvertrag; Wegfall der Vergütung bei nicht rechtzeitiger Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit; Winterdienst
    Leitsatz: 1. Bei einem Schneebeseitigungsvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regelungen des Dienstvertrages entsprechend anwendbar sind. 2. Werden die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht, sind sie unmöglich geworden und ein Vergütungsanspruch entfällt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    28.04.2010
  5. 15 C 95/10 - AGB-Recht und „Altmietverträge
    Leitsatz: Formularmäßige Regelungen in Altverträgen unterliegen der Wirksamkeitskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    15.06.2010
  6. 70 C 156/09.WEG - WEG-Verwalter; Prozesskostenhaftung
    Leitsatz: Von der Kostenbelastung des WEG-Verwalters bei dessen Prozessveranlassung aus grobem Verschulden ist abzusehen, wenn bereits für die an der Beschlussfassung beteiligten Wohnungseigentümer ersichtlich war, dass der zustande gekommene Mehrheitsbeschluss Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung offensichtlich widerspricht.
    AG Neukölln
    15.02.2010
  7. 70 C 14/10 WEG - Ungenehmigte Parabolantenne; Satellitenschüssel; Grundeigentum; Gemeinschaftseigentum; bauliche Änderungen; Fernsehversorgung über Internet oder Breitbandkabel; Kabelfernsehen
    Leitsatz: Eine ungenehmigte Parabolantenne auf einem Balkon des Wohnungseigentümers ist zu beseitigen; im Prozess ist nicht zu prüfen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur Anbringung besteht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    17.05.2010
  8. 26 C 315/09 - Anspruchsverlust durch vorbehaltloses Abnahmeprotokoll
    Leitsatz: 1. Vermerkt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses den ordnungsgemäßen Zustand in einem Abnahmeprotokoll, sind spätere Schadensersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Ist der Hausmeister mit der Wohnungsabnahme beauftragt, muss der Vermieter das von diesem unterschriebene Protokoll gegen sich gelten lassen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Potsdam
    28.01.2010
  9. 23 C 358/09 - Verpfändung des Sparkontos als Mietkaution an die Hausverwaltung
    Leitsatz: Auch wenn in einem Verpfändungsvertrag über ein Sparkonto als Mietkaution die Hausverwaltung als Vermieterin genannt ist, ist der Vermieter und nicht die Hausverwaltung zur Kautionsabrechnung verpflichtet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Potsdam
    10.03.2010
  10. 23 C 194/10 - Keine Korrektur der Betriebskostenabrechnung zugunsten des Vermieters nach Zahlung
    Leitsatz: Nach Zahlung des Saldos einer Betriebskostenabrechnung durch den Mieter kann der Vermieter die Abrechnung nicht zu seinen Gunsten korrigieren (hier: übersehene Kabelkosten).
    AG Potsdam
    06.07.2010