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Urteil Ungenehmigte Parabolantenne
Schlagworte
Ungenehmigte Parabolantenne; Satellitenschüssel; Grundeigentum; Gemeinschaftseigentum; bauliche Änderungen; Fernsehversorgung über Internet oder Breitbandkabel; Kabelfernsehen
Leitsatz
Eine ungenehmigte Parabolantenne auf einem Balkon des Wohnungseigentümers ist zu beseitigen; im Prozess ist nicht zu prüfen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur Anbringung besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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