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Urteil AGB-Recht und „Altmietverträge
Schlagworte
AGB-Recht und „Altmietverträge
Leitsatz
Formularmäßige Regelungen in Altverträgen unterliegen der Wirksamkeitskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.
(Leitsatz der Redaktion)
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