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VIII ZR 45/10 - Separat erfolgte Erläuterungen der Betriebskostenabrechnung; Erläuterungen im Mietvertrag zu vorliegenden Abrechnungen auf Anfrage des Mieters; Vorwegabzug für gewerbliche Nutzung; erheblicher Mehrverbrauch; Mischobjekte; Wohnfläche; Betriebskostenspiegel unmaßgeblich; DurchschnittskostenLeitsatz: a) Bedarf eine Betriebskostenabrechnung einer Erläuterung, damit sie nachvollzogen werden kann und somit den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt, sind auch Erläuterungen zu berücksichtigen, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung - vor Ablauf der Abrechnungsfrist - erteilt hat, zum Beispiel im Mietvertrag, in einer vorausgegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage des Mieters. b) Bei der Abrechnung der Betriebskosten für ein teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutztes Gebäude gehört die Vornahme eines Vorwegabzugs für die gewerbliche Nutzung selbst dann nicht zu den an eine Abrechnung zu stellenden Mindestanforderungen, wenn durch die gewerbliche Nutzung ein erheblicher Mehrverbrauch verursacht wird und deshalb ein solcher Vorwegabzug geboten ist. c) Bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab obliegt dem Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die gewerbliche Nutzung erhebliche Mehrkosten pro Quadratmeter entstehen. Dabei ist hinsichtlich der einzelnen Betriebskosten zu differenzieren und auf die konkreten Gegebenheiten des Gebäudekomplexes einerseits und die Art der gewerblichen Nutzung andererseits abzustellen; die in einem Betriebskostenspiegel ausgewiesenen Durchschnittskosten sind nicht maßgeblich (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 251/05, GE 2006, 1544 = NJW 2006, 211).BGH11.08.2010
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XII ZR 192/08 - Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages; Thor Steinar; Textilmarke in Verbindung mit Rechtsextremismus; fristlose Kündigung; Räumung; Risiken bei Vertragsschluss; Anfechtung wegen arglistiger TäuschungLeitsatz: Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind.BGH11.08.2010
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VIII ZR 319/09 - Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; VollstreckungsabwehrklageLeitsatz: Die Einwendung des Vermieters, dass der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen mit der Erteilung der Betriebskostenabrechnung entfällt, ist gemäß § 767 Abs. 2 ZPO zulässig, wenn die Abrechnung erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess erfolgte und die sich daraus ergebende Nachforderung auch nicht mehr durch Einspruch hätte geltend gemacht werden können. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.08.2010
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VIII ZR 50/10; VIII ZR 316/09 - Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen; Wohnraumbegriff; Bad; ToiletteLeitsatz: Zu Wohnzwecken geeignete Wohnräume setzen u. a. eine Toilette und ein Bad voraus. Der wesentliche Bauaufwand für den Umbau ist mit (mindestens) einem Drittel vergleichbarer Neubaukosten anzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.08.2010
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VIII ZR 316/09; VIII ZR 50/10 - Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen; Wohnraumbegriff; Bad; ToiletteLeitsatz: Zu Wohnzwecken geeignete Wohnräume setzen u. a. eine Toilette und ein Bad voraus. Der wesentliche Bauaufwand für den Umbau ist mit (mindestens) einem Drittel vergleichbarer Neubaukosten anzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.08.2010
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VII ZR 46/09 - Verpflichtung des Architekten zur Aufklärung wegen unterlassener Bauüberwachung; Arglist; vertragswidrig erfolgte Bauüberwachung; Schadensersatz; ArchitektenhaftungLeitsatz: Der Architekt muss dem Auftraggeber bei der Abnahme seines Werkes offenbaren, wenn er Teile der Ausführung des Bauwerkes bewusst vertragswidrig nicht überwacht hat. Unterlässt er dies, so hat er einen Mangel seines Werks arglistig verschwiegen. Unerheblich ist, ob er darauf vertraut, dass der Unternehmer mangelfrei gearbeitet hat.BGH05.08.2010
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VII ZB 17/09 - Aufwendungen für Betriebskosten Bestandteil des unpfändbaren notwendigen UnterhaltsLeitsatz: 1. Der unpfändbare notwendige Bedarf des Schuldners von Unterhaltsansprüchen entspricht dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des SGB XII. 2. Leistungen für die Unterkunft sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen; dazu gehören auch die (kalten und warmen) Betriebskosten. (Leitsätze der Redaktion)BGH05.08.2010
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VII ZR 14/09 - Keine Einbeziehung von Nachträgen nach Vergabe in die anrechenbaren Kosten zur Bestimmung des Architektenhonorars, Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAILeitsatz: Das Honorar für die Leistungsphasen 5 bis 7 des § 15 Abs. 2 HOAI bestimmt sich nach den durch den Kostenanschlag nachgewiesenen anrechenbaren Kosten. Nachträge, die nach der Vergabe an einen Bauunternehmer entstehen, dürfen in die Berechnung der anrechenbaren Kosten für diese Leistungsphasen nicht einbezogen werden.BGH05.08.2010
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XII ZR 14/09 - Nutzungsentschädigung nach Trennung; dingliches Recht des Ehegatten zur Nutzung; Scheidung; Scheidungsfolgen; MiteigentumLeitsatz: Dem nur dinglich zur Mitbenutzung berechtigten Ehegatten kann nach Trennung gegen den anderen Ehegatten ein Entschädigungsanspruch in Analogie zu §§ 741 ff. BGB zustehen. (Leitsatz der Redaktion)BGH04.08.2010
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XII ZB 251/10 - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die VerfahrensgebührLeitsatz: § 15 a RVG stellt lediglich die bereits unter § 118 Abs. 2 BRAGO geltende und mit Einführung des RVG nicht geänderte Rechtslage klar, wonach sich die Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten und damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht auswirkt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - GE 2009, 1310 = ZIP 2009, 1927).BGH28.07.2010