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Urteil Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen
Schlagworte
Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen; Vollstreckungsabwehrklage
Leitsatz
Die Einwendung des Vermieters, dass der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen mit der Erteilung der Betriebskostenabrechnung entfällt, ist gemäß § 767 Abs. 2 ZPO zulässig, wenn die Abrechnung erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess erfolgte und die sich daraus ergebende Nachforderung auch nicht mehr durch Einspruch hätte geltend gemacht werden können.
(Leitsatz der Redaktion)
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