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Urteil Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages
Schlagworte
Aufklärungspflicht des Mieters bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages; Thor Steinar; Textilmarke in Verbindung mit Rechtsextremismus; fristlose Kündigung; Räumung; Risiken bei Vertragsschluss; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Leitsatz
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind.
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