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Urteil Nutzungsentschädigung nach Trennung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung nach Trennung; dingliches Recht des Ehegatten zur Nutzung; Scheidung; Scheidungsfolgen; Miteigentum
Leitsatz
Dem nur dinglich zur Mitbenutzung berechtigten Ehegatten kann nach Trennung gegen den anderen Ehegatten ein Entschädigungsanspruch in Analogie zu §§ 741 ff. BGB zustehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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