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62 S 297/04 - Turnusgemäß auszuführende Schönheitsreparaturen; starre RenovierungspflichtenLeitsatz: Eine mietvertragliche Formularklausel, wonach im allgemeinen Schönheitsreparaturen in bestimmten angegebenen Zeitabständen erforderlich werden, führt im Zusammenwirken mit einer weiteren Klausel, wonach die Schönheitsreparaturen turnusgemäß auszuführen sind, nicht zu (unzulässigen) starren Renovierungspflichten und damit auch nicht zu einer Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel auf den Mieter insgesamt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.01.2005
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62 S 301/04 - Eingeschränkte Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen bei laufendem MietverhältnisLeitsatz: 1. Hat der Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernommen, kann der Vermieter auch während des Mietverhältnisses die Ausführung der Arbeiten oder einen Vorschuß dafür verlangen; eine Substanzgefährdung ist nicht erforderlich. 2. Voraussetzung ist jedoch, daß die Arbeiten fällig sind; die üblichen Renovierungsfristen sind hierzu nicht heranzuziehen, sondern die Arbeiten sind erst dann fällig, wenn über den rein optischen Mangel hinaus eine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohnwertes erreicht ist. 3. Einem etwaigen Insolvenzrisiko des Mieters kann der Vermieter durch Vereinbarung einer Mietsicherheit begegnen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.01.2005
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62 S 321/04 - Betriebskostenabrechnungskorrektur auch nach Mietende möglichLeitsatz: Der Vermieter kann grundsätzlich bei der nachträglichen Erhöhung der Grundsteuer durch das Finanzamt eine schon bezahlte Betriebskostenabrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten der Grundsteuer nachträglich umlegen. Das ist auch dann möglich, wenn das Mietverhältnis inzwischen nicht mehr besteht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.03.2005
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62 S 349/04 - Schönheitsreparaturen; Differenzberechnung für unterlassene Schönheitsreparaturen; DarlegungslastLeitsatz: Haben die Parteien eine gemeinsame Wohnungsübergaben durchgeführt und den Zustand der Räume in einem von ihnen gemeinsam unterzeichneten Begehungsprotokoll dokumentiert, so handelt es sich um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, so daß der Mieter mit ihm bekannten oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannten Einwendungen ausgeschlossen ist, soweit es sich um aus dem Mietvertrag in Betracht kommende Ansprüche handelt. Das Schuldanerkenntnis erfaßt nicht Verpflichtungen, von denen die Parteien davon ausgehen, daß sie nach Maßgabe des Mietvertrages ohnehin nicht bestehen.LG Berlin21.02.2005
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62 S 367/04 - Betriebskostenabrechnung mit SollvorschüssenLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung von Sollvorauszahlungen ist nicht formell unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter klar erkennen kann, daß die eingestellten Sollvorschüsse nicht seinen tatsächlichen Zahlungen entsprechen und er den Umfang seiner Leistungen auf die Vorauszahlungen ohne Schwierigkeiten selbst ermitteln kann. Korrigiert der Vermieter nach Ablauf der Ausschlußfrist die Abrechnung und stellt die tatsächlichen Vorauszahlungen ein, ist er mit der Geltendmachung des sich daraus ergebenden höheren Nachforderungsbetrages nicht ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.02.2005
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62 S 37/05 - Unzulässige Videoanlage zur Verhinderung von SchmierereienLeitsatz: Der Mieter kann Entfernung einer Videoanlage verlangen, wenn die Gefahr von Eigentumsverletzungen nach Einbau einer funktionstüchtigen Schließanlage nebst Gegensprechanlage mit Videobild maßgeblich gemindert ist.LG Berlin23.05.2005
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62 S 375/04 - Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: Ein kündigungsbegründender Zahlungsverzug liegt nicht vor, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten auf ein Konto mit einer vom Vermieter irrtümlich falsch angegebenen Kontonummer überweist und er von diesem Irrtum bei Leistung der Zahlung keine Kenntnis hat.LG Berlin07.03.2005
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62 S 378/04 - Mieterhöhungsverlangen; Notwendigkeit der Angabe der vollen Mietspiegelspanne; Beifügung eines MietspiegelsLeitsatz: Ein mit dem Mietspiegel begründetes Mieterhöhungsverlangen muß unter Benennung des einschlägigen Rasterfeldes alle Werte der entsprechenden Spanne angeben, es sei denn, es wird ein Auszug des Mietspiegels beigefügt, aus dem sich die Spanne ergibt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.06.2005
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III ZR 306/04 - Haftung des Urkundsnotars für unzureichende BelehrungLeitsatz: a) Der Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist (§ 5 ErbbauVO) und der Notar, z.B. aufgrund einer in dem Kaufvertrag enthaltenen Belastungsvollmacht, damit rechnen muß, daß die Erwerber das Recht zur Finanzierung des Kaufpreises belasten wollen. b) Der Notar ist in derartigen Fallgestaltungen weiter verpflichtet, die Erwerber über die Gefahren einer "gespaltenen" Eigentümerzustimmmung zu belehren und ihnen Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken, aufzuzeigen.BGH02.06.2005
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III ZR 31/05 - Kleingartenanlage als gemeinschaftliche Anlage; mindestens fünf Einzelgärten; ErschließungsanlageLeitsatz: Eine Kleingartenanlage setzt voraus, daß mindestens fünf Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefaßt sind. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der nur eine geringe Anzahl von kleingärtnerisch genutzten Flächen erschließt, ist keine gemeinschaftliche Anlage. (Leitsatz der Redaktion)BGH27.10.2005